Entkriminalisierung von Drogenabhängigen durch Substitutionsbehandlung
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Beschreibung
Einen Teilaspekt der strafrechtlichen Kontrolle des Drogenkonsums stellt die Kontrolle von Ärzten, die Betäubungsmittel verschreiben oder verabreichen, dar. Diese Kontrolle wird zum einen über 13 Abs. 1 BtM sowie die BtMVV (Betäubungsmittelverschreibungs-Verordnung) und zum anderen über 223, 230 StGB gewährleistet, indem unter bestimmten Voraussetzungen die ärztliche BtMG-Verschreibung als kunstfehlerhaft und damit als strafwürdiges Unrecht definiert und sanktioniert wird. Im Zentrum der Arbeit steht die Kontroverse um die straf- und betäubungsmittelrechtliche einerseits bzw. arztrechtliche und sozialrechtliche Zulässigkeit der Substitutionsbehandlung von Heroin/Opiatabhängigen andererseits. von Bieniek, Reinhard
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Über den Autor
Der Autor: Reinhard Bieniek wurde 1958 in Zellin (Polen) geboren. Zwischen 1979 und 1985 studierte er an der Universität Bremen Rechtswissenschaft. Nach dem Studium arbeitete er als angestellter Rechtsanwalt. Von 1991 bis 1993 war er Stipendiat im Rahmen des Doktorandenstudiums «Drogenpolitikforschung». Seit seiner Promotion 1993 arbeitet er wieder in einer größeren Bremer Anwaltskanzlei als Rechtsanwalt.
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