Die Nachfolge in das Vermögen der ehemaligen DDR
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Beschreibung
Im Sukzessionsfall stellen sich völkerrechtliche Probleme der Zuordnung von Vermögen des Vorgängerstaates auf den Nachfolgestaat. Bei dem Einigungsprozeß kamen noch besondere völkervertragliche Rechtsfragen dazu. Innerstaatlich geht es um die Zuordnung von Vermögen aufgrund eines Vertragsgesetzes. Vorfrage ist, wie der Vorgängerstaat sein Vermögen von dem seiner Bürger abgegrenzt hat und wie sich dies im Sukzessionsfall aufgrund der hierfür erlassenen Überleitungsregeln auswirkt. Die Zuordnung des Vermögens von Firmen des Bereichs Kommerzielle Koordinierung im Gewande eines Privatbetriebs erfordert die Identifikation bzw. Qualifikation als Staats- oder Privatvermögen. Die Zuordnung selbst erfolgt nach den Art. 21 ff Einigungsvertrag. Am Beispiel der Firma F.C. Gerlach lassen sich die besonderen Probleme der Qualifikation und der Zuordnung von Firmenvermögen als «staatliches Vermögen» erkennen. von Prugger, Florian
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Über den Autor
Der Autor: Florian Prugger wurde 1961 in Heidenheim/Brenz geboren. Von 1981 bis 1986 Studium in München, von 1988 bis 1991 Rechtsreferendar im OLG Bezirk München und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Völkerrecht der Universität Würzburg. Seit 1991 ist er Rechtsanwalt in München.
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