Der Rechtsanwalt und sein Zweitberuf
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Beschreibung
Jeder fünfte Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin übt neben dem klassischen Anwaltsberuf noch einen Zweitberuf aus (z.B. Notar:in, Insolvenzverwalter:in, Steuerberater:in, Unternehmensberater:in). Da es zwischen dem Anwalts- und dem Zweitberuf zu Interessenkollisionen kommen kann, verbietet das anwaltliche Berufsrecht ein Tätigwerden als Anwalt, wenn dieser mit derselben Angelegenheit bereits in einem anderen Beruf vorbefasst war (§ 45 Abs. 1 BRAO), sowie ein zweitberufliches Tätigwerden bei einer anwaltlichen Vorbefassung (§ 43a Abs. 6 BRAO). Die Arbeit analysiert die Reichweite, den Schutzzweck und auch die Grenzen der Tätigkeitsverbote der §§ 43a Abs. 6, 45 BRAO und geht dabei auf zahlreiche Zweitberufe ein. von Dietlein, Georg
Produktdetails
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Über den Autor
- Hardcover
- 237 Seiten
- Erschienen 2013
- Nomos
- Hardcover
- 676 Seiten
- Erschienen 2018
- Springer Fachmedien Wiesbaden
- Hardcover
- 308 Seiten
- Erschienen 1997
- De Gruyter