
Performative Rechtserzeugung
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Beschreibung
Recht wird in der Sprache erzeugt - Gesetze oder Verfassungenwerden verkündet, Urteile gesprochen. Solche Vorgänge lassensich als performativ beschreiben. Dabei entstehende rechtlicheNormativität ist keine Folge eines bestimmten Rechtserzeugungsereignisses,einer konkreten Gesetzesverkündung etwa,sondern das Ergebnis einer Praxis, die zum Zeitpunkt ihrer Erzeugungnoch nicht abgeschlossen ist - Normativität muss alsrekursives Konzept verstanden werden von Müller-Mall, Sabine
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Über den Autor
Sabine Müller-Mall ist wissenschaftliche Mitarbeiterinam Lehrstuhl für Öffentliches Recht,insb. Verfassungsrecht, und Rechtsphilosophieder Humboldt-Universität zu Berlin, seit 2011auch Mitglied des SFB 626 »Ästhetische Erfahrungim Zeichen der Entgrenzung der Künste«.Forschungsschwerpunkte: Öffentliches Recht,Rechtstheorie, Wissenschaftstheorie. Veröffentlichungenu. a.: »Normative Kräfte«, in: Archiv fürRechts- und Sozialphilosophie (ARSP) Beiheft 114,Stuttgart 2007; »Verwaltungsrechtsraum Europa- Wege und Möglichkeiten seiner rechtswissenschaftlichen Erschließung«,in: Debus et al. (Hg.), Verwaltungsrechtsraum Europa, Baden-Baden 2011.
- Kartoniert
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