Völkerrechtliche Implikationen des Einsatzes bewaffneter Drohnen
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Beschreibung
Übergeordnete Fragestellung der Arbeit ist die Adäquanz des gegenwärtigen völkerrechtlichen Normenbestands angesichts des neuartigen Faktums bewaffneter Drohnen. Ihr Einsatz wird anhand der beiden zentralen völkerrechtlichen Teilgebiete untersucht, dem ius contra bellum und dem ius in bello. Da das ius contra bellum hinsichtlich des Mittels der (verbotenen) Gewaltausübung blind ist, geht es um die Art und Weise des Drohneneinsatzes, insbesondere um ihre grenzüberschreitende Verwendung gegen nicht-staatliche Akteure, die vom gegenwärtigen Stand des Völkerrechts ohne Weiteres aber nicht gedeckt ist. Das ius in bello nimmt die Mittel der Gewaltausübung in den Blick und damit auch Drohnen als solche. Während die hiervon aufgestellten Grenzen sinnvoll auch für Drohnen gelten, sind bestimmte außerrechtliche Erwägungen in die rechtliche Bewertung einzelner Einsätze miteinzubeziehen. Insgesamt sind bewaffnete Drohnen völkerrechtlich durchaus greifbar.
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Über den Autor
Julius Philipp Städele studierte Rechtswissenschaften in Freiburg und Aberdeen. Auf die Erste Juristische Prüfung im Juni 2012 folgten die Promotion unter Betreuung von Prof. Dr. Angelika Siehr, LL.M. (Yale), sowie ein LL.M.-Studium an der University of C
- Hardcover -
- Erschienen 2008
- Springer-Verlag KG
- Hardcover -
- Erschienen 2014
- NWB Verlag