
Forschung mit einwilligungsunfähigen Personen aus der Perspektive des deutschen und englischen Recht
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Beschreibung
Zur Thematik der biomedizinischen Forschung mit einwilligungsunfähigen Personen, d.h. Personen, die aus verschiedenen Gründen1 nicht persönlich in ihre Teilnahme an der Forschungsmaßnahme einwilligen können, wird seit einigen Jahren sowohl in Deutschland als auch in England in großer Zahl Stellung genommen. Dies ist nicht zuletzt auf das im Jahre 1996 vom Ministerkomitee des Europarats verabschiedete Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin (MRB) zurückzuführen, das durch seine umstrittenen Forschungsregelungen die Diskussion um die Zulässigkeit von Forschung mit Einwilligungsunfähigen belebt hat2. Obwohl es bereits von vielen Mitgliedstaaten des Europarats unterzeichnet und ratifiziert wurde, sind bisher weder Deutschland noch England beigetreten.
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Über den Autor
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