Deutsche Rechtsgeschichte - Richard Thoma und die Auslegung des geltenden Rechts
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Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 15, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Veranstaltung: Deutsche Rechtsgeschichte, Sprache: Deutsch, Abstract: Der dargelegte Textauzug aus dem "Handbuch des Deutschen Staatsrechts", Band 1, Tübingen 1930, S. 1-13, herausgegeben von Gehard Anschütz und Richard Thoma, wird im Hinblick auf die Auslegungsmethoden des geltenden Rechts damals und in Bezug auf die heutige Zeit dargestellt und analysiert:1. Wie soll Jurisprudenz (nach Richard Thoma) betrieben werden? 2. Wie verhalten sich Grundlagenfächer und Dogmatik zueinander? 3. Wie kann Recht erkannt werden?Die Hausarbeit wurde im Rahmen der universitären Zwischenprüfung (2013) verfasst und mit 15 Punkten (Gut) bewertet.
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Über den Autor
- Kartoniert
- 153 Seiten
- Erschienen 2022
- Nomos
- Kartoniert
- 379 Seiten
- Erschienen 2021
- Mohr Siebeck
- Taschenbuch
- 571 Seiten
- Erschienen 2020
- C.H.Beck
- Gebunden
- 440 Seiten
- Erschienen 2020
- Otto Schmidt/De Gruyter
- Gebunden
- 598 Seiten
- Erschienen 2020
- C.H.Beck
- hardcover
- 889 Seiten
- Erschienen 2007
- De Gruyter
- Hardcover -
- Erschienen 2013
- Vahlen
- hardcover
- 507 Seiten
- Erschienen 2005
- De Gruyter
- Gebunden
- 288 Seiten
- Erschienen 2006
- Nomos
- Gebunden
- 627 Seiten
- Erschienen 2021
- Mohr Siebeck
- Gebunden
- 2350 Seiten
- Erschienen 2020
- C.H.Beck
- Kartoniert
- 261 Seiten
- Erschienen 2017
- Nomos




