
Bewährung und Reform der bundesstaatlichen Ordnung
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Beschreibung
Verfassungsrechtlich steht der Föderalismus in Deutschland auf festen Füßen. Er gehört nicht nur seit den Zeiten des Heiligen Römischen Reichs zum historischen Erbe Deutschlands, sondern, wie sich insbesondere aus den Artikeln 20 Absatz 1 und 79 Absatz 3 des Grundgesetzes ergibt, auch zum Kernbestand deutscher Staatlichkeit heute. Verfassungspolitisch ist der Föderalismus indes seit einiger Zeit ins Gerede gekommen und bietet Anlass zu sorgenvoller Betrachtung. Wechselseitige Blockaden von Bund und Ländern, die Vermischung von Zuständigkeiten und damit die Verschleierung von Verantwortlichkeiten, der Bedeutungsverlust der Landtage, vor allem aber die zunehmende finanzielle Not der öffentlichen Kassen haben hier einen erhöhten Reformbedarf erkennen lassen. Die föderale Ordnung hat sich spätestens mit der Wiedervereinigung zur größten Baustelle der deutschen Staatlichkeit entwickelt. Teilreformen sind mit den Grundgesetzänderungen aus den Jahren 2006 und 2009 erfolgt. In seinem Beitrag spricht Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D., die wesentlichen bewährten, insbesondere aber auch die reformbedürftigen Elemente der gegenwärtigen Bundesstaatlichkeit an und bezieht klar Stellung zu den bereits vorgenommenen Reformschritten. von Papier, Hans-Jürgen
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