
Berufsgenossenschaften und Europarecht
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Beschreibung
Bezugnehmend auf die RS Kattner ist zu fragen: Sind die Berufsgenossenschaften Unternehmen im Sinne der Art. 101 und 102 AEUV? Sie können es im funktionellen Sinne sein oder werden, wenn eine Marktöffnung des Monopols (Aufgabenprivatisierung) vorgenommen wird. Das ist "technisch" möglich, führt aber infolge von Marktversagen und der Unfähigkeit des Marktes, solidarischen Sozialschutz zu organisieren, zu gesellschaftlich unerwünschten Marktergebnissen. Ein Verstoß gegenüber der Dienstleistungsfreiheit im Binnenmarkt (gemäß Art. 56 und 57 AEUV) mag a) entweder nicht vorliegen oder b) vorliegen, aber u. a. mit Blick auf ein Verhältnismäßigkeitsgebot begründbar und daher zulässig sein. Das Hauptergebnis der Analyse ist: Die gesetzliche Unfallversicherung geht nicht über das Ziel einer solidarischen Finanzierung der sozialen Sicherheit hinaus und erfüllt nur Sozialversicherungsaufgaben. Als zentrale Ergebnisse der Analyse wäre zu betonen: Die Wahl dieser Solidarordnung verlangt die Monopolbildung. Der Lastenausgleich zwischen den Berufsgenossenschaften ist in einem System gewinnorientierter privater Versicherungsanbieter durch Privatisierung im Sinne der Marktöffnung nicht möglich und würde so das finanzielle Gleichgewicht des berufsgenossenschaftlichen Systems untergraben. Derartige Marktöffnungen wären mit Risikoselektionen verbunden, die die Konstruktionslogik des Systems nicht nur gefährden, sondern erodieren würden. Hierbei entstehen Probleme der Versicherbarkeit schlechter Risiken. Private Versicherungen sind ferner nicht billiger, werfen höhere Verwaltungskosten auf, und zusätzlich treten neue Transaktionskosten im Vergleich zum berufsgenossenschaftlichen Monopol auf, die volkswirtschaftlich Wohlfahrtsverluste darstellen. Es ist eine Fehleinschätzung, a priori zu behaupten, privatwirtschaftliche Arrangements seien effizienter als öffentliche Monopole.
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Über den Autor
Frank Schulz-Nieswandt, Sozialwissenschaftler; Univ.-Professur für Sozialpolitik, Methoden der qualitativen Sozialforschung und Genossenschaftswesen im Institut für Soziologie und Sozialpsychologie (ISS) an der Universität zu Köln, dort: Studiendekan; Hon
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