Justitiabler Föderalismus.
Kurzinformation
Beschreibung
Regieren bedeutet im modernen Staatswesen in erster Linie "Gesetze machen". Deutlich wird dies nicht nur an der zunehmenden Bedeutung der EU, die als "Rechtssetzungsgemeinschaft" Hoheitsgewalt fast ausschließlich auf dem Wege der Normgebung ausübt, vielmehr bezeugt auch umgekehrt der Bedeutungsverlust der Bundesländer, daß fehlende Gesetzgebungszuständigkeiten politisch nur kaum kompensiert werden können. Effektive föderalistische Ordnungsmodelle können aus diesem Grund nur dort angenommen werden, wo den dezentralen Teilebenen auch substantielle Normsetzungsbefugnisse verbleiben. Dies setzt aber nicht nur die Zuordnung von Kompetenzen voraus, sondern vielmehr auch die Möglichkeit, diese vor unbefugter Inanspruchnahme durch die Zentralebene zu verteidigen. Die Staatspraxis zu Art. 72 Abs. 2 GG a. F. hat dies nachdrücklich belegt. Nur ein justitiabler Föderalismus ist daher ein wirkungsvoller Föderalismus. Mit dem Vorschlag, föderale Kompetenzzuweisungsnormen als subjektive Rechtspositionen zu begreifen, zeigt der Autor einen Lösungsweg auf: Eingriffe in derartige Kompetenzpositionen unterliegen dem Übermaßverbot und werden so einer effektiven gerichtlichen Kontrolle zugänglich. Denn der Kontrollmaßstab des Übermaßverbots ist von der Rechtsprechung konkretisiert und mit einem klaren Bedeutungsgehalt gefüllt worden. Im ersten Teil der Arbeit wird zunächst die theoretische Konzeption entwickelt. Anschließend analysiert Kenntner den materiellen Regelungsgehalt der Kompetenzzuweisungen für die Gemeinden und die Länder im Gefüge des Grundgesetzes. Schließlich unternimmt er einen rechtsvergleichenden Blick auf ausgesuchte ausländische Föderalsysteme und versucht, die entwickelte Konzeption auch auf die vertikale Kompetenzverteilung der Europäischen Union anzuwenden.
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