
Hausrecht und Polizeigewalt des Parlamentspräsidenten
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Beschreibung
Hausrecht und Polizeigewalt des Parlamentspräsidenten stehen in der Tradition des Verfassungs- und dort des Parlamentsrechts in Bund und Ländern. Die Polizeigewalt verpflichtet ihn zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung im Parlamentsgebäude und das Hausrecht zur Wahrung der räumlichen Funktionsbedingungen des Parlaments. Beides ist damit nicht mehr Aufgabe der allgemeinen Polizei und der Exekutive, sondern allein dem Parlament selbst überantwortet. Mit dieser Akzentuierung der Parlamentsautonomie betonen die Verfassungen die Sonderstellung der Ersten gegenüber der Zweiten und Dritten Gewalt. Gleichzeitig eröffnen sie damit Konfliktfelder, die sich aus dem Status der Parlamentarier und ihrer Fraktionen und nicht zuletzt aus den Ansprüchen der Öffentlichkeit ergeben. Diese Studie ist die erste Monografie zur Parlamentsgewalt, ausgehend vom Beispiel einer Landesverfassung und über sie hinausgehend. Sie zeichnet die Entstehungsprozesse von Hausrecht und Polizeigewalt nach und beschreibt in beiden Aufgabenbereichen die Handlungsoptionen des Präsidenten. Im Vergleich mit dem im Grundsatz anerkannten Hausrecht der Verwaltung wird die Reichweite des Hausrechts im Parlament, seine Durchsetzung und sein Schutz im Straf- und im Recht der Ordnungswidrigkeiten untersucht.
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