
Rechtsschutz als Element von Rechtsstaatlichkeit
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Beschreibung
Rechtsschutz gegen die öffentliche Gewalt wird heute als zentrales Element des Rechtsstaates verstanden. Das Recht aus Art. 19 Abs. 4 GG dient der Verwirklichung der Bindung an die verfassungsmäßige Ordnung sowie an Gesetz und Recht, die Art. 20 Abs. 3 GG den Staatsgewalten auferlegt. Die Konferenz "Rechtsschutz als Element von Rechtsstaatlichkeit" untersuchte im November 2010 in einem historischen Überblick zunächst die "Entwicklung von Rechtsschutz gegen die öffentliche Gewalt in Deutschland und der Europäischen Union". Ein zweites Referat zum (Individual-)Rechtsschutz gegen Umsetzungsgesetze trägt der gestiegenen Bedeutung von EU-Recht als Eingriffsgrundlage Rechnung. Wird der gebotene Rechtsschutz nicht gewährt, ist nach haftungsrechtlichen Konsequenzen zu fragen - die wiederum vor Gericht durchzusetzen sind. Dem geht der Beitrag "Staatshaftung bei Versagung von Rechtsschutz" nach. Gleichzeitig stößt die Leistungsfähigkeit des Staates insgesamt und auch der Justiz an ihre Grenzen. Wie weit Beschleunigung und Wirtschaftlichkeitsanspruch gehen können, ohne die Justiz ihrer Funktionsfähigkeit zu berauben, fragt der Beitrag "Ökonomisierung von Rechtsschutz". von Weiß, Norman
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Über den Autor
- paperback
- 142 Seiten
- Erschienen 1994
- Meiner, F
- paperback
- 252 Seiten
- Erschienen 2004
- C.H.Beck
- Kartoniert
- 328 Seiten
- Erschienen 2018
- C.H.Beck
- Kartoniert
- 400 Seiten
- Erschienen 2022
- C.F. Müller
- Kartoniert
- 375 Seiten
- Erschienen 2012
- Nomos
- Gebunden
- 1242 Seiten
- Erschienen 2014
- Mohr Siebeck
- paperback
- 295 Seiten
- Erschienen 1994
- C.H. Beck Verlag
- Gebunden
- 311 Seiten
- Erschienen 2017
- Böhlau Köln
- Kartoniert
- 295 Seiten
- Erschienen 2019
- C.H.Beck