

»Allmacht« im Staatsrecht.
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Beschreibung
»Allmacht« ist ein Wort des Allgemeinen Sprachgebrauchs. Es steht für Mächtigkeit, für Staatlichkeit als System(bildung) der Macht, nicht als außerrechtlicher Begriff, wohl aber rechtsübergreifend, als Staatsrecht gerade der Demokratie. Als ihren Träger kennt das Recht ein »Wesen in Persönlichkeit« (Gott, Monarch), Staat als Inhaber, Volk als Träger, Menschen als Grundlagen und Grenzen. Allmacht ist in Gleichheit möglich wie auch Allmacht in Freiheit. »Allmacht in Freiheit« bedeutet letzte Festigkeit in »(steter) Bewegung«. Allmacht ist ein faktisches Rechtsphänomen, zugleich aber eine normative Ordnung, in einem Staatsrecht von Rechtsnormen: Das Volk als Souverän, demokratische Staatsorgane in Verfassungsformen, Grundrechte als Verfassungsbestimmungen. Als Verrechtlichung(en) der Demokratie begegnen einzelne solchen Machtformen auf ihrem juristischen Weg einer Parlamentarisierung zu Verfassungsorganen und grundrechtlichen Bindungen. Dieser ihr Staat erschließt sich darin aber auch der Feinheit machtsensibler Formenrelationen. von Leisner, Walter
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Über den Autor
- hardcover
- 590 Seiten
- Erschienen 2014
- C.H.Beck
- hardcover
- 424 Seiten
- Erschienen 2013
- hep verlag
- Kartoniert
- 177 Seiten
- Erschienen 2022
- Mohr Siebeck
- Gebunden
- 748 Seiten
- Erschienen 2020
- C.H.Beck
- paperback
- 184 Seiten
- Erschienen 2017
- C.H.Beck
- Hardcover -
- Erschienen 2016
- C.F. Müller
- Gebunden
- 288 Seiten
- Erschienen 2021
- Simon & Schuster
- Kartoniert
- 328 Seiten
- Erschienen 2018
- C.H.Beck