
Gender Pay Gap. Strukturelle Benachteiligung und geschlechterspezifische Diskriminierung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt
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Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Soziologie - Familie, Frauen, Männer, Sexualität, Geschlechter, Note: 1,0, Universität Koblenz-Landau (Psychologie), Veranstaltung: "Frauen - warum die Zukunft weiblich ist", Sprache: Deutsch, Abstract: Die Forschungsfrage, der in der vorliegenden wissenschaftlichen Arbeit nachgegangen werden soll, ist folgende: Wie lässt sich der Gender Pay Gap erklären und welche gleichstellungspolitischen Schritte wurden bisher auf dem Weg zur Herstellung von Gleichstellung der Geschlechter gegangen? Zu diesem Zweck werden in Kapitel zwei zunächst grundlegende Begriffe erläutert und in Kapitel drei die Aspekte struktureller Benachteiligung und geschlechterspezifischer Diskriminierung von Frauen ¿ also die den Gender Pay Gap bedingende Ursachen ¿ ausgebreitet. In Kapitel vier sollen wichtige, bisher erlassene und aktuell geplante gleichstellungspolitische Maßnahmen und Gesetze zur Erreichung von Gleichstellung zusammengetragen werden. Folgende geschlechterspezifische Rollenbilder und Aufgabenzuweisungen sind auch 2021 noch weiterverbreitet in den Köpfen verankert: Frauen werden dem häuslich-privaten Sorgebereich und eventuell noch der Teilzeitarbeit als ¿Zuverdienerinnen¿ zugeschrieben, während Männern die Rolle des klassischen Familienernährers zukommt. Diese historisch konstruierte, geschlechterspezifische Arbeitsteilung zeigt sich in vielen Partnerschaften oder Familien. Problematisch ist diese, da sie ¿ zusammen mit anderen Mechanismen und Ursachen ¿ zu struktureller Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt führen kann. Diese strukturelle Benachteiligung wird unter anderem sichtbar durch den sogenannten (unbereinigten) Gender Pay Gap, also den Entgeltunterschied zwischen Männern und Frauen: Im Jahr 2020 haben Letztere ganze 18% weniger Bruttostundenlohn erhalten als Erstere. Dabei ist die Gleichberechtigung von Männern und Frauen seit 1958, also mittlerweile seit 63 Jahren, im Grundgesetz in §3, Abs. 2 verankert von Kraut, Franziska
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Über den Autor
Franziska Kraut, 05.12.1997, Studentin der Universität Koblenz, wohnhaft in Koblenz und Würzburg https://www.xing.com/profile/Franziska_Kraut3
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