Kunstfreiheit und Zensur in der Bundesrepublik Deutschland
Kurzinformation
Beschreibung
Die in vielen Verfassungen - so auch im Grundgesetz - verankerte Ächtung der Zensur hat in der Regel mit der Verfassungswirklichkeit nur bedingt etwas gemein. Zensur reglementiert soziales Verhalten nach der Maßgabe einer soziokulturellen und politischen Ordnung, einer postulierten Moral, der dominanten Religion, einer implantierten Ideologie oder einer zum monokratischen Dogma erhobenen Ökonomie. Ihr Augenmerk richtet sie auf die vermutete Wirksamkeit von Textzeugnissen oder Ideologemen, ihr Ziel ist die Konformität eines für verbindlich erklärten Kulturhorizonts - ergo rückt auch die rigorose Verpflichtung staatlich protegierter Leitmedien (ARD, ZDF) auf einen marktkonformen Mainstream in den Fokus. Zensur ergreift stets Partei und setzt an die Stelle einer komplexen Wirklichkeit die Reduktion von Komplexität. Seit jeher kommt den Instanzen der Zensur, ganz gleich ob es sich um aktive Lobbyisten, um staatliche oder kirchliche Eliten handelt, auch der Einfluss zu, die angestrebte Konformität durch Privilegierung oder Verhinderung zu etablieren. von Mix, York-Gothart
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