Videoüberwachung öffentlicher Strassen und Plätze
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Beschreibung
Die Videoüberwachung stellt ein modernes Instrument der Sozialkontrolle dar. In den Händen der Polizei dient sie vornehmlich dazu, potentielle Täter von Straftaten abzuhalten und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen.. In einem Pilotprojekt im Land Brandenburg wurde im Kontext einer Evaluationsstudie die Wirksamkeit der Videoüberwachung bestätigt. Kriminalität - so zeigen die Befunde - wird durch Videoüberwachung unterdrückt, ohne dass es zu gravierenden Verdrängungseffekten kommt. Allerdings wird diese Wirkung nur dann erzeugt, wenn die Videoüberwachung in ein umfassendes Einsatzkonzept der polizeilichen Kriminalitätsbekämpfung integriert ist.Videoüberwachung ist nicht unumstritten und bedarf der rechtlichen Legitimation. Diese wurde für das dargestellte Pilotprojekt vom Landtag des Landes Brandenburg eigens geschaffen. Vor dem Hintergrund der Evaluationsbefunde wurden nach Abschluss des Pilotprojekts die gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz der Videoüberwachung auf öffentlich zugänglichen Strassen und Plätzen weiter ausgearbeitet. Dieser Prozess wird ausführlich dokumentiert. Die Videoüberwachung darf - so sagt es der neue § 31 des Brandenburgischen Polizeigesetzes - nur offen und an solchen Orten erfolgen, wo aufgrund von Lageerkenntnissen die Annahme gerechtfertigt ist, dass hier vermehrt Straftaten drohen. Gegenwärtig ist die polizeiliche Videoüberwachung an mehreren Orten im Land Bestandteil einer komplexen Strategie der Prävention und Kriminalitätsbekämpfung.
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Über den Autor
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