
Revision der Lehre von der objektiven Zurechnung
Kurzinformation



inkl. MwSt. Versandinformationen
Artikel zZt. nicht lieferbar
Artikel zZt. nicht lieferbar

Beschreibung
Nach der Lehre von der objektiven Zurechnung ist ein strafrechtlicher Erfolg nur dann als Werk des Handelnden anzusehen, wenn neben den herkömmlichen Tatbestandsmerkmalen - Handlung, Erfolg und Kausalität - zusätzliche, wertende Kriterien erfüllt sind: Der Erfolg sei nur dann objektiv zurechenbar, wenn der Täter ein rechtlich missbilligtes Risiko geschaffen habe, das sich im tatbestandlichen Erfolg realisiere. Diese Voraussetzungen sollen gleichermaßen für Fahrlässigkeits- wie für Vorsatzdelikte gelten. Ingke Goeckenjan unterzieht diese mittlerweile herrschende Auffassung im strafrechtlichen Schrifttum einer kritischen Analyse. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht dabei eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob und inwiefern die drei gängigen zurechnungsausschließenden Topoi (fehlende Risikoschaffung, Handeln innerhalb des erlaubten Risikos, Risikoverringerung) auch für das Vorsatzdelikt Berechtigung beanspruchen können. von Goeckenjan, Ingke
Produktdetails

So garantieren wir Dir zu jeder Zeit Premiumqualität.
Über den Autor
- Taschenbuch -
- Erschienen 2024
- Mohr Siebeck
- Hardcover -
- Erschienen 2010
- Schäffer-Poeschel
- Hardcover
- 708 Seiten
- Erschienen 1990
- Birkhäuser Verlag
- paperback -
- Schulthess Juristische Medien
- Gebunden
- 232 Seiten
- Erschienen 2014
- Nomos
- hardcover
- 842 Seiten
- Stämpfli Verlag
- paperback
- 179 Seiten
- Erschienen 1991
- Wiley-VCH Verlag GmbH
- hardcover
- 392 Seiten
- Erschienen 2013
- Verlag Herder
- Kartoniert
- 183 Seiten
- Erschienen 2016
- Nomos
- Gebunden
- 912 Seiten
- Erschienen 2021
- C.H.Beck