Revision der Lehre von der objektiven Zurechnung
Kurzinformation
inkl. MwSt. Versandinformationen
Artikel zZt. nicht lieferbar
Artikel zZt. nicht lieferbar
Beschreibung
Nach der Lehre von der objektiven Zurechnung ist ein strafrechtlicher Erfolg nur dann als Werk des Handelnden anzusehen, wenn neben den herkömmlichen Tatbestandsmerkmalen - Handlung, Erfolg und Kausalität - zusätzliche, wertende Kriterien erfüllt sind: Der Erfolg sei nur dann objektiv zurechenbar, wenn der Täter ein rechtlich missbilligtes Risiko geschaffen habe, das sich im tatbestandlichen Erfolg realisiere. Diese Voraussetzungen sollen gleichermaßen für Fahrlässigkeits- wie für Vorsatzdelikte gelten. Ingke Goeckenjan unterzieht diese mittlerweile herrschende Auffassung im strafrechtlichen Schrifttum einer kritischen Analyse. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht dabei eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob und inwiefern die drei gängigen zurechnungsausschließenden Topoi (fehlende Risikoschaffung, Handeln innerhalb des erlaubten Risikos, Risikoverringerung) auch für das Vorsatzdelikt Berechtigung beanspruchen können. von Goeckenjan, Ingke
Produktdetails
So garantieren wir Dir zu jeder Zeit Premiumqualität.
Über den Autor
- Hardcover
- 444 Seiten
- Erschienen 1983
- VS Verlag für Sozialwissens...
- Hardcover -
- Erschienen 2007
- Alpmann Schmidt
- Hardcover
- 237 Seiten
- Erschienen 2016
- Boorberg, R. Verlag
- Hardcover -
- Erschienen 2011
- Müller Jur.Vlg.C.F.