Revision der Lehre von der objektiven Zurechnung
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Beschreibung
Nach der Lehre von der objektiven Zurechnung ist ein strafrechtlicher Erfolg nur dann als Werk des Handelnden anzusehen, wenn neben den herkömmlichen Tatbestandsmerkmalen - Handlung, Erfolg und Kausalität - zusätzliche, wertende Kriterien erfüllt sind: Der Erfolg sei nur dann objektiv zurechenbar, wenn der Täter ein rechtlich missbilligtes Risiko geschaffen habe, das sich im tatbestandlichen Erfolg realisiere. Diese Voraussetzungen sollen gleichermaßen für Fahrlässigkeits- wie für Vorsatzdelikte gelten. Ingke Goeckenjan unterzieht diese mittlerweile herrschende Auffassung im strafrechtlichen Schrifttum einer kritischen Analyse. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht dabei eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob und inwiefern die drei gängigen zurechnungsausschließenden Topoi (fehlende Risikoschaffung, Handeln innerhalb des erlaubten Risikos, Risikoverringerung) auch für das Vorsatzdelikt Berechtigung beanspruchen können. von Goeckenjan, Ingke
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Über den Autor
- Kartoniert
- 1021 Seiten
- Erschienen 1998
- Meiner, F
- Gebunden
- 310 Seiten
- Erschienen 2021
- Mohr Siebeck
- Kartoniert
- 294 Seiten
- Erschienen 2021
- Alpmann Schmidt Verlag
- Kartoniert
- 343 Seiten
- Erschienen 2016
- Nomos
- Leinen
- 408 Seiten
- Erschienen 2004
- Meiner, F
- paperback
- 228 Seiten
- Erschienen 2005
- Erich Schmidt Verlag
- Gebunden
- 416 Seiten
- Erschienen 2022
- Meiner, F
- hardcover
- 428 Seiten
- Erschienen 2012
- De Gruyter
- Kartoniert
- 645 Seiten
- Erschienen 2019
- Vahlen
- paperback -
- Erschienen 2003
- De Gruyter Oldenbourg
- paperback
- 622 Seiten
- Erschienen 2017
- Vahlen
- Hardcover
- 388 Seiten
- Erschienen 1996
- Meiner, F




