
Migrationspolitik (Schweiz)
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Beschreibung
Quelle: Wikipedia. Seiten: 32. Kapitel: Ausländerpolitik, Eidgenössische Volksinitiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer», Basler Integrationsmodell, Eidgenössische Volksinitiative «für demokratische Einbürgerungen», Swissinfo, Asylrecht, Bundesamt für Migration, Ausweisung, Saisonnierstatut, Thomas Kessler, Auslandschweizer, Auslandschweizerrat, Mitenand-Initiative, Die Schweizermacher, Ausländerausweis, Delegierter für das Flüchtlingswesen, Asylgesetz, Solidarité sans frontières, Auslandschweizer-Organisation, Ausländergesetz, Schweizer Revue, Migrationsamt. Auszug: Die Ausländerpolitik regelt verbindlich und rechtlich die Beziehungen eines Staates bezüglich ausländischer Einwohner und Einwanderer im Rahmen der Innenpolitik, der Außenpolitik und der Arbeitsmarktpolitik. Die Europäische Union spielt eine immer größere Rolle in den politischen Feldern Integration, Migration und Asylrecht in einem Europa ohne Binnengrenzen. So hat die supranationale EU verschiedene Richtlinien erlassen, vor allem im Bereich der Asylpolitik, die die Mitgliedstaaten verpflichtend in nationales Recht umsetzen müssen. Der Einfluss der Europäischen Union zeigt sich beispielhaft am aktuellen Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz, welches auf EU-Vorgaben beruht. Petra Bendel unterscheidet bezüglich der europäische Migrations- und Asylpolitik grosso modo drei Phasen: Bis 1990 verfügte die EU über keinerlei migrationspolitischen Kompetenzen. Jeder Staat regelte seine Belange selbst und es gab nur in Bereichen wie Kriminalitätsbekämpfung erste gemeinsame Absprachen. 1989 waren die Mauer gefallen und der 'eiserne Vorhang' hatte sich geöffnet; deshalb gewann 1990 die europäische Migrationspolitik an Gewicht. Von 1990 bis 1999 stiegen die Asylantragszahlen und einige europäische Staaten einigten sich auf Kooperation und die Verteilung der Asylbewerber. Es kam zu folgenden Abkommen : Der seit 1999 gültige Vertrag von Amsterdam verlagert die Kompetenzen der einzelnen Mitgliedsstaaten bezüglich Migration und Asyl nach Brüssel. Im Zuge dieser Vergemeinschaftung von Asylpolitik, Einwanderungspolitik und Flüchtlingspolitik verabschiedete nun die supranationale Behörde entsprechende gemeinsame und von den Mitgliedstaaten verbindlich umzusetzende Richtlinien. Damit einher ging die Ausstattung des Europäischen Parlaments mit mehr gesetzgeberischer Macht. Die Europäische Kommission kann Gesetzesvorhaben von höherer Bedeutung anstoßen. Diese bedürfen wiederum der Zustimmung des Rates der Europäischen Union (siehe auch Richtlinie (EU), Verordnung (EU), Rechtsetzung d von Quelle: Wikipedia
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