
Der Grundsatz der Verfügbarkeit von Informationen in der strafrechtlichen Zusammenarbeit der Europäi
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Beschreibung
Nach dem Haager Programm zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europäischen Union soll der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten durch Umsetzung eines Grundsatzes der 'Verfügbarkeit' strafverfolgungsrelevanter Daten erheblich vereinfacht werden. Dieser neue Ansatz wirft eine Reihe grundsätzlicher Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die Grundrechte des Einzelnen und datenschutzrechtliche Standards, das Verhältnis zur 'klassischen' Rechtshilfe und inwiefern es zum Schutz dieser Rechte geboten ist, an bisher bestehenden Rechtshilfehindernissen festzuhalten. Böse analysiert die geltenden Regelungen und die Vorschläge zur Umsetzung des Verfügbarkeitsgrundsatzes und arbeitet auf dieser Grundlage die materiellen Grenzen der Informationsrechtshilfe und die Anforderungen an das Verfahren heraus. von Böse, Martin
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Über den Autor
Dr. Martin Böse, geboren 1969 in Lübeck, 1988-1993 Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen und Leuven (Belgien), 1993-1995 Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Manfred Maiwald an der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität zu Göttingen, 1996 Promotion zum Dr. jur. an der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität zu Göttingen (Thema der Dissertation: 'Strafen und Sanktionen im europäischen Gemeinschaftsrecht'), 1995-1997 Juristischer Vorbereitungsdienst in Berlin, Rom und Potsdam, 1997 Zweites juristisches Staatsexamen, 1998-2004 Wissenschaftlicher Assistent (später Oberassistent) bei Prof. Dr. Knut Amelung an der Juristischen Fakultät der Technischen Universität Dresden, Ende 2003 Habilitation an der Juristischen Fakultät der Technischen Universität Dresden (Thema der Habilitationsschrift: 'Wirtschaftsaufsicht und Strafverfolgung. Die verfahrensübergreifende Verwendung von Informationen und die Grund- und Verfahrensrechte des Einzelnen'); Verleihung der venia legendi für die Fächer Strafrecht und Strafverfahrensrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Europäisches und Internationales Strafrecht, seit Ende 2004 Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Internationales und Europäisches Strafrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
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