EG-Beihilfen und die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute in Deutschland
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Beschreibung
Das EG-Beihilfenaufsichtsrecht der Art. 87 - 89 EG befasst sich mit den Zuwendungen eines Mitgliedstaates an ein nationales Unternehmen, welche entsprechende andere Unternehmen, auch anderer Mitgliedstaaten, benachteiligen können. Anstaltslast und Gewährträgerhaftung der öffentlichen Kreditinstitute in Deutschland haben bislang das Rating dieser Banken und damit ihre Finanzierungsmöglichkeiten erheblich begünstigt und sind somit weil wettbewerbsverfälschend unzulässige Beihilfen im Sinne des Beihilfenaufsichtsrechts. Nach jahrzehntelanger politischer Diskussion, die durch den besonders krassen Fall der WestLB neue Nahrung erhalten hatte, war es zur "Brüsseler Verständigung" vom 17.07.2001 gekommen, nach der Anstaltslast und Gewährträgerhaftung abgeschafft werden müssen. Die vorliegende Arbeit prüft eingehend die beihilfenrechtliche Relevanz von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung und diskutiert die verschiedenen Optionen der zukünftigen Gestaltung. Da nach EG-Recht die öffentliche Rechtsform der Kreditinstitute nicht aufgegeben zu werden braucht, andererseits jedoch die konsequente Privatisierung der Institute angezeigt erscheint, führen die Überlegungen - wegen gesetzlicher Zwänge oder nur wegen Befürchtungen - auch zu Übergangs- und Mischformen.
Produktdetails
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Über den Autor
- Hardcover -
- Erschienen 2008
- Springer-Verlag KG
- Hardcover -
- Erschienen 2014
- NWB Verlag