Die Entwicklung der Schwurgerichtsfrage in Kurhessen bis zum Jahre 1851
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Beschreibung
In Folge der Revolution von 1848 wurden auch in Kurhessen Geschworenengerichte eingeführt. Die Schwurgerichtsbarkeit sowie die Prinzipien der Öffentlichkeit und Mündlichkeit in der Strafrechtspflege sollten ein rechtsstaatliches Verfahren ermöglichen und die Gefahren des geheimen Inquisitionsprozesses überwinden. Auch in Kurhessen wurde die Schwurgerichtsfrage seit Beginn des 19. Jahrhunderts gerade in politisch aufgeheizten Zeiten heftig diskutiert. Sie stand dabei stets in direktem Zusammenhang mit den liberalen Forderungen nach Meinungs- und Pressefreiheit. Noch vor dem eigentlichen Beginn der Diskussionen in Deutschland hatten die Kurhessen in der westphälischen Zeit von 1807 bis 1813 das französische Geschworenengericht in der Praxis kennen gelernt. Matthias Braun untersucht die Entwicklung der Schwurgerichtsfrage in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts vor dem Hintergrund der politischen Ereignisse im Kurstaate und den hier besonders ausgeprägten obrigkeitsstaatlichen Beharrungskräften. War in der Strafrechtswissenschaft der Reformbedarf unstreitig, so verhalfen am Ende in erster Linie die politischen Aspekte der Laienbeteiligung im Strafverfahren zum Durchbruch. von Braun, Matthias
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Über den Autor
Matthias Braun wurde 1963 in Eschwege geboren. Nach dem Abitur in Eschwege und dem Wehrdienst studierte er Rechtswissenschaften in Regensburg und Marburg. Nach der Referendarzeit wurde er 1996 in eine mittelständische Kanzlei in Marburg als Rechtsanwalt aufgenommen. Er ist als selbstständiger Rechtsanwalt tätig. Im Jahr 2011 wurde er zum Notar mit dem Amtssitz in Marburg ernannt.
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