Die Beteiligung der Legislative bei Vorbehalten zu und Kündigung von völkerrechtlichen Verträgen
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Beschreibung
Die von der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge haben sich seit Inkrafttreten des Grundgesetzes vervielfacht und betreffen viele Rechtsbereiche, die ehemals dem nationalen Gesetzgeber überlassen waren. Der Abschluss völkerrechtlicher Verträge erfolgt nach dem Grundgesetz durch die Exekutive unter Beteiligung der Legislative. Zur Beteiligung der Legislative bei der Einlegung von Vorbehalten zu und der Kündigung von völkerrechtlichen Verträgen enthält das Grundgesetz keine explizite Regelung. Juliane Hettche legt die vorhandenen Regelungen des Grundgesetzes nach Wortlaut, Historie, Systematik und Teleologie aus. Sie überträgt die Grundsätze, die das Zusammenwirken von Legislative und Exekutive im Innenverhältnis prägen, auf das Außenverhältnis. Daraus leitet sie sowohl Zustimmungs- als auch Initiativrechte der Legislative bei der Einlegung von Vorbehalten zu und der Kündigung von völkerrechtlichen Verträgen her. von Hettche, Juliane
Produktdetails
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Über den Autor
- Hardcover
- 279 Seiten
- Erschienen 2019
- Nomos
- Hardcover -
- Erschienen 2005
- Mohr Siebeck
- Hardcover -
- Erschienen 2021
- Mohr Siebeck
- Hardcover
- 525 Seiten
- Erschienen 2010
- Bund-Verlag GmbH
- Hardcover
- 445 Seiten
- Erschienen 2024
- Bund-Verlag