Die Beteiligung der Legislative bei Vorbehalten zu und Kündigung von völkerrechtlichen Verträgen
Kurzinformation
inkl. MwSt. Versandinformationen
Artikel zZt. nicht lieferbar
Artikel zZt. nicht lieferbar

Beschreibung
Die von der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge haben sich seit Inkrafttreten des Grundgesetzes vervielfacht und betreffen viele Rechtsbereiche, die ehemals dem nationalen Gesetzgeber überlassen waren. Der Abschluss völkerrechtlicher Verträge erfolgt nach dem Grundgesetz durch die Exekutive unter Beteiligung der Legislative. Zur Beteiligung der Legislative bei der Einlegung von Vorbehalten zu und der Kündigung von völkerrechtlichen Verträgen enthält das Grundgesetz keine explizite Regelung. Juliane Hettche legt die vorhandenen Regelungen des Grundgesetzes nach Wortlaut, Historie, Systematik und Teleologie aus. Sie überträgt die Grundsätze, die das Zusammenwirken von Legislative und Exekutive im Innenverhältnis prägen, auf das Außenverhältnis. Daraus leitet sie sowohl Zustimmungs- als auch Initiativrechte der Legislative bei der Einlegung von Vorbehalten zu und der Kündigung von völkerrechtlichen Verträgen her. von Hettche, Juliane
Produktdetails
So garantieren wir Dir zu jeder Zeit Premiumqualität.
Über den Autor
- Kartoniert
- 325 Seiten
- Erschienen 2020
- Duncker & Humblot
- hardcover
- 594 Seiten
- Erschienen 2014
- Mohr Siebeck
- Gebunden
- 440 Seiten
- Erschienen 2020
- Otto Schmidt/De Gruyter
- Kartoniert
- 261 Seiten
- Erschienen 2017
- Nomos
- Hardcover -
- Erschienen 2016
- C.F. Müller
- Kartoniert
- 157 Seiten
- Erschienen 2020
- Duncker & Humblot
- hardcover
- 375 Seiten
- Erschienen 2023
- Springer




