Massemehrung durch den Verwalter
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Beschreibung
Die InsO definiert im § 35 die Insolvenzmasse des Schuldners als das gesamte pfändbare Vermögen des Insolvenzschuldners. Darin inbegriffen ist auch das während des Verfahrens bis zum Schlusstermin erlangte Vermögen. Die Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es, die Masse zu erhalten und möglichst zu mehren. Denn davon hängt entscheidend der Erfolg der erstrebten Sanierung bzw. der sonstigen Abwicklung des Verfahrens ab. Zugleich haftet er jedoch auch für Entscheidungen und Handlungen, die zur Masseminderung führen und damit insbesondere die Gläubiger benachteiligen. Dieses Spannungsfeld lässt sich nur durch fundierte rechtliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse und viel Erfahrung auflösen. Das vorliegende Werk ist dabei ein unerlässlicher Ratgeber, der durch zahlreiche Praxisbeispiele und Erläuterungen ergänzt wird. von Brinkmann, Gerhard;Luttmann, Maik;
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Über den Autor
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