
Checklisten zum elektronischen Rechtsverkehr für die Justiz
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Beschreibung
Rechtsstand: 1. Januar 2022 in der Fassung des ERV-AusbauG.Die Checklisten zum elektronischen Rechtsverkehr fassen die wesentlichen Informationen zu Form- und Fristfragen zusammen und bieten einen übersichtlichen, strukturierten Überblick. Sie geben einen ausführlichen Einblick in die richterlichen Aufgaben bei der Prüfung der besonderen formellen Voraussetzungen im elektronischen Rechtsverkehr und geben Empfehlungen für Hinweispflichten und Rechtsfolgen bei Verstößen. Verfahrensbeteiligte und ihre Bevollmächtigten erhalten hierdurch wertvolle Anregungen für das eigene prozessuale Verhalten, Sorgfaltspflichten und Hinweise auf Haftungsfallen. Die hier gezeigten Prüfungspunkte entsprechen dabei den Inhalten der üblichen Schulungen und Bearbeiterhinweise in der Justiz der Länder.Die Checklisten ergänzen damit das ausführliche "eJustice-Praxishandbuch" (ISBN: 9783754398494) mit erläuternden systematischen Darstellungen und Übersichten.Aus dem Inhalt:- Besonderheiten des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) und der sicheren Übermittlungswege gem. § 130a Abs. 4 ZPO,- Form und Fristwahrung bei Schriftsatzeinreichungen mit EGVP, beA, beN, beSt, beBPo, eBO oder De-Mail,- zugelassene Dateiformate nach dem Rechtsstand bis 31.12.2021 und ab dem 1.1.2022 (in der Fassung des ERV-AusbauG),- Überblick über den Inhalt von Transfervermerken und Prüfprotokollen, sowie dem Prüfvermerk,- Rechtsfolgen bei Formfehlern einschließlich Textmuster,- das elektronische Empfangsbekenntnis (eEB),- verfahrensrechtliche Hinweispflichten und Rechtsbehelfsbelehrungen. von Müller, Henning
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Über den Autor
Dr. Henning Müller ist Direktor des Sozialgerichts Darmstadt und war Präsidialrichter der hessischen Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit für IT und Organisation zuständig. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in den Bereichen eJustice, elektronischer Rechtsverkehr, SGB V und KSVG. Er ist Mitherausgaber u.a. des beckOGK-SGG, des jurisPK-ERV und der Zeitschrift "Recht Digital".Im Nebenamt ist Herr Dr. Müller Lehrbeauftragter für Gesundheitsrecht und für Mediation an der Philipps-Universität Marburg, sowie der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen im Fachbereich Soziale Arbeit. Er ist regelmäßiger Referent, unter anderem bei der Deutschen Richterakademie, der Deutschen Anwaltsakademie, des Deutschen Anwaltsinstituts und mehrerer Justizakademien der Länder und Prüfer in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung.Dr. Henning Müller betreibt einen Blog zum Elektronischen Rechtsverkehr unter www.ervjustiz.de.
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