Der Tatbestand der Vergewaltigung im Völkerstrafrecht
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Beschreibung
Die Dissertation beschäftigt sich mit einem der schwersten Verbrechen gegen die menschliche Würde, das sexuelle Selbstbestimmungsrecht und die körperliche Unversehrtheit: die Vergewaltigung. Die Arbeit beginnt mit einer kurzen Darstellung der Besonderheiten der Vergewaltigung im Krieg. Es wird ein Überblick über die Rechtsquellen und die Rechtsfindungsmethode des Völkerstrafrechts vorangestellt. Sodann werden alle relevanten internationalen Instrumente des Völkerstrafrechts nach Normen hinsichtlich der Vergewaltigung durchsucht (horizontale Analyse). Diese Analyse ergibt, dass zwar eine Strafbarkeit der Vergewaltigung existiert, aber keine verbindliche Definition der Vergewaltigung im Völkervertrags- und Völkergewohnheitsrecht vorhanden ist. Es folgt eine Rechtsvergleichung der Vergewaltigungstatbestände der wichtigsten Staaten der Welt; aus ihr werden allgemeine Rechtsgrundsätze abgeleitet, die auf die Ebene des Völkerstrafrechts übertragen werden (vertikale Analyse). Die so gewonnene Definition der Vergewaltigung wird den verschiedenen internationalen Definitionen der Vergewaltigung (der Ad hoc-Tribunale und der EOC) gegenübergestellt. Das Fazit der Arbeit lautet, dass der aus der Rechtsvergleichung gewonnene Tatbestand der Vergewaltigung formal und sachlich überzeugt und anderen völkerrechtlichen Tendenzen der Tatbestandsformulierung vorzuziehen ist. von Adams, Alexandra
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Über den Autor
Dr. Alexandra Adams hat an den Universitäten Frankfurt und Aix-en-Provence Rechtswissenschaften studiert und 1997 ihr erstes juristisches Staatsexamen in Hessen abgelegt. Sie war bei Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Norbert Szyperski an der Universität Köln wissenschaftlich tätig. Von 1999-2001 absolvierte sie das Referendariat am OLG Köln; die Wahlstation machte sie bei Strafverteidigern in London. 2001 assistierte sie dem englischen Strafverteidiger Howard Morrison am ICTY in Den Haag. Dort begann sie ihre Forschung zur Dissertation. Seit 2004 lebt sie in Beirut, wo sie am Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen - Centre for Women - ein Praktikum machte. 2012 wurde sie an der Universität zu Köln promoviert. Ihr wissenschaftliches Interesse gilt dem Völkerstrafrecht, speziell den Sexualdelikten.
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