
Das Oberlandesgericht Karlsruhe im Dritten Reich
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Beschreibung
Welches waren die Gründe für das Scheitern der Justiz im Dritten Reich? Die Literatur zum Thema "Justiz und Nationalsozialismus" ist kaum noch zu überblicken. Selten sind jedoch Darstellungen, die sich auf breites Quellenmaterial stützen. Die vorliegende Untersuchung nimmt sich dieser noch immer bewegenden Frage anhand der Darstellung der Geschichte des Oberlandesgerichts Karlsruhe in der Zeit des Nationalsozialismus an. Dabei geht es einmal um die Stellung des Gerichts zunächst unter badischer Justizverwaltung und zum anderen um seine Position nach der "Verreichlichung der Justiz" als Mittelbehörde der Reichsjustizverwaltung. Weiter wird die Rechtsprechung des Gerichts in Zivilsachen und in den politisch bedeutsamen Hochverratssachen untersucht, wobei aber der Schwerpunkt - dem Tätigkeitsfeld des Gerichts entsprechend - auf dem Zivilrecht liegt. Eine Einzelanalyse von Entscheidungen des Erbgesundheitsobergerichts und des Erbhofgerichts erfolgt dagegen nicht. Ausgeklammert bleibt auch die Frage nach individueller Schuld von Beteiligten. Die Arbeit will weder anklagen noch entschuldigen. Ziel ist vielmehr die Darstellung der Abläufe, wie sie aus dem Quellenmaterial ersichtlich sind. Grundlage der Untersuchung war die Auswertung der Akten der Präsidialabteilung, die im wesentlichen vollständig überliefert sind. Ferner standen dem Verfasser noch etwa 85 % der Zivilurteile (insgesamt etwa 4.200) und etwa 60 Urteile in Hoch- und Landesverratssachen zur Verfügung. Ergänzt wurden diese Bestände durch Akten der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe und Akten der Gauleitung Badens sowie durch Personalakten. Die Arbeit bietet einen Einblick in den Justizalltag im Dritten Reich, der gekennzeichnet war von Repression, aber auch von dem von der überwiegenden Zahl der Richter gezeigten Bemühen um Konformität - ein Teufelskreis, bei dem jede Anpassung der nächsten Repression Vorschub leistete. Deutlich wird so die in den 12 Jahren der Nazidiktatur erfolgte Wandlung der Justiz von einer eigenständigen Staatsgewalt zu einem Erfüllungsorgan fremder Interessen.
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Über den Autor
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