Rechnungslegung spendensammelnder Organisationen in Deutschland
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Beschreibung
In Deutschland existieren Institutionen, die ihre Tätigkeit ganz oder teilweise durch die Sammlung von Spenden finanzieren. Allgemein werden solche Institutionen als spendensammelnde Organisationen bezeichnet. Als Beispiele für deutsche Spendenorganisationen können Organisationen wie SOS-Kinderdörfer, UNICEF, Welthungerhilfe oder Kindernothilfe genannt werden. Ein Ziel dieser Arbeit ist es, Anforderungen an Rechnungslegungsinformationen spendensammelnder Organisationen aus Sicht der Spender zu entwickeln. Für eine Entwicklung von solchen Anforderungen ist es erforderlich, die Informationsbedürfnisse der Spender detailliert zu bestimmen. Vor dem Hintergrund, dass im Schrifttum hinsichtlich der Informationsbedürfnisse von Spendern bisher kaum Beiträge vorhanden sind, geht diese Arbeit zunächst dieser Fragestellung nach. Des Weiteren ist in dieser Arbeit zu klären, inwieweit Rechnungslegungsinformationen, die aufgrund der für deutsche Spendenorganisationen gesetzlich geltenden Vorschriften bereitzustellen sind, den entwickelten Anforderungen an Rechnungslegungsinformationen spendensammelnder Organisationen aus Sicht der Spender genügen. Handelsrechtliche Rechnungslegungsvorschriften sind für spendensammelnde Organisationen regelmäßig nicht gesetzlich verpflichtend anzuwenden. Dennoch wendet eine Vielzahl spendensammelnder Organisationen diese für die Organisation insgesamt freiwillig an. Allerdings sind handelsrechtliche Rechnungslegungsvorschriften für erwerbswirtschaftliche Unternehmen entwickelt worden. Nicht zuletzt aus diesem Grund ergeben sich bei der Anwendung handelsrechtlicher Vorschriften für die Rechnungslegung spendensammelnder Organisationen Rechnungslegungsfragen, für die im HGB keine Einzelvorschriften existieren. Auch das Schrifttum hat sich bisher diesen Fragestellungen kaum angenommen. Als Beispiele können insbesondere die bilanzielle Behandlung von Spenden, von sonstigen Einnahmearten des ideellen Bereichs sowie von Verpflichtungen gegenüber Kooperationspartnern und Leistungsempfängern genannt werden. Diese und weitere Fragestellungen werden die im Rahmen dieser Arbeit betrachtet. Spendensammelnde Organisationen in Deutschland sind regelmäßig nicht dazu verpflichtet, Rechnungslegungsinformationen zu veröffentlichen. Vor diesem Hintergrund wird in dieser Arbeit ermittelt, inwieweit deutsche Spendenorganisationen freiwillig Rechnungslegungsinformationen veröffentlichen.
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Über den Autor
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