Die Kompetenzen der Wohnungseigentümergemeinschaft
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Beschreibung
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist unbestritten die Zusammenfassung der Rechtsträger und hat von daher gegenüber Verwalter und Verwaltungsbeirat die generelle und oberste Zuständigkeit, soweit es die gemeinschaftlich auszuübenden Rechte betrifft. Ihre Entscheidungen fallen in Form von Vereinbarungen und Beschlüssen. Die Unterscheidung zwischen Vereinbarung und Beschluß ist nicht nur eine dogmatische Finesse, sondern von grundsätzlicher Bedeutung. Die Zeichnung der Trennlinie zwischen Vereinbarung und Beschluß steht damit - vom Gesetz nicht zweifelsfrei und konsequent durchgehalten - automatisch hinter dieser Kompetenzfrage. Diesem Thema ist die vorliegende Arbeit gewidmet. von Schwab, Christiane
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Über den Autor
Die Autorin: Christiane Schwab wurde 1959 in Hamburg geboren. Sie studierte Jura an der Universität Mainz und absolvierte in Mainz und Speyer ihre Referendarausbildung. Seit Februar 1987 ist sie im Bereich der Notarkammer Koblenz als Notarassessorin tätig.
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