Verwaltungsrechtliche Dogmatik
Kurzinformation
Beschreibung
Dogmatik soll die Vorhersehbarkeit der Rechtsanwendung sichern und zugleich die notwendigen Anpassungsleistungen des Rechtssystems in Bahnen lenken. Mit beidem dient sie elementaren rechtsstaatlichen Forderungen nach Rechtssicherheit, Wirksamkeit des Rechts und Rationalität. Eberhard Schmidt-Aßmann untersucht das beispielhaft in vier zentralen Bereichen der verwaltungsrechtlichen Dogmatik: für die Lehre von den Rechtsquellen, den Handlungsformen, den Rechtsschutz und für das Verwaltungsorganisationsrecht. Engführungen der überkommenen verwaltungsrechtlichen Methode sind aufgezeigt, Reformnotwendigkeiten herausgearbeitet. Besonderer Wert ist auf die Einbeziehung des Unionsrechts gelegt. Es geht um das Konzept einer zeitgerechten Dogmatik, die die Anforderungen von Stabilität und Flexibilität in ihren Strukturen selbst zum Ausgleich bringt. von Schmidt-Aßmann, Eberhard
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