Wem gehört Picassos ¿Madame Soler¿?
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Beschreibung
Selten hat sich ein deutsches Bundesland bei der Bearbeitung eines Raubkunstfalls so schwergetan wie der Freistaat Bayern im Falle der "Madame Soler". Der Bankier und Kunstsammler Paul von Mendelssohn-Bartholdy hatte sich in den Anfängen des NS-Regimes von diesem Gemälde und anderen Picasso-Werken trennen müssen. Zum einen weigert der Freistaat sich, das Gemälde, das er für die "Bayerischen Staatsgemäldesammlungen" 1964 unter mysteriösen Umständen erworben hat, der Erbengemeinschaft Mendelssohn-Bartholdy zu restituieren. Zum anderen lehnt er auch, was mittlerweile der eigentliche Skandal ist, eine Prüfung des Falles durch die "Beratende Kommission" (Limbach-Kommission) ab, welche seit 2003 existiert und in Konfliktfällen vermitteln soll. von Schoeps, Julius H.
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Über den Autor
ist Historiker und Politikwissenschaftler. Studium der Geschichte, Geistesgeschichte, Politik- und Theaterwissenschaft in Erlangen und Berlin. 1974¿1991 Professor für Politische Wissenschaft und Direktor des Salomon Ludwig Steinheim-Instituts für deutsch -jüdische Geschichte an der Universität Duisburg; 1991¿2007 Professor für Neuere Geschichte (Schwerpunkt deutsch-jüdische Geschichte) an der Universität Potsdam; zahlreiche Gastprofessuren in den USA, Israel, Großbritannien und weiteren europäischen Ländern. 1993¿1997 Gründungsdirektor des Jüdischen Museums der Stadt Wien. Gründungsdirektor des Moses Mendelssohn Zentrums für europäisch-jüdische Studien an der Universität Potsdam.
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