
Wettbewerb beim Netzbetrieb
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Beschreibung
Der Markt des Sendernetzbetriebes in der Bundesrepublik Deutschland ist aufgrund der Historie bislang nicht übermäßig wettbewerbsfreundlich: Die Nachfolgeunternehmen der ehemaligen Bundespost haben auch nach der Privatisierung einen (noch weitgehend) wettbewerbsfreien Raum, in welchem sie wirtschaften können. Dies gilt sowohl für die Senderstandorte als auch für den Betrieb der Sendeanlagen. Während der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Westen Deutschlands seinen eigenen Sender betreibt, ist der private Rundfunk beinahe ausschließlich auf die Dienstleistungen der Media Broadcast GmbH angewiesen, um seine Produkte an den Hörer zu bringen. Bezogen auf den Hörfunk unterliegen die Preise des Marktführers für UKW-Sender daher einer Ex-Post-Regulierung durch die Bundesnetzagentur. Abweichungen von diesen Preislisten sind nicht möglich, ein lizenzierter Veranstalter hat keine Alternative. Im digitalen terrestrischen Fernsehen gibt es jetzt einen Lichtblick: Die Bundesnetzagentur hat mit dem in Leipzig initiierten Projekt 'DVB-T lokal' kürzlich nicht die Media Broadcast GmbH, sondern die aus dem Mobilfunk kommende Mugler AG mit dem Netzbetrieb beauftragt. Die Idealvorstellung aus Sicht der Veranstalter wäre eine Situation, in der es einen Pool zertifizierter Netzbetreiber gibt, aus dem der geeignete Vertragspartner ausgewählt werden kann. Die Bundesnetzagentur, die bereits in vielen Wirtschaftsbereichen erfolgreich dazu beigetragen hat, mehr Wettbewerb zu generieren, bewegt sich allerdings aufgrund der derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen des TKG hier noch in sehr engen Grenzen. Das hier veröffentlichte Gutachten des Instituts für Europäisches Medienrecht, beauftragt von der Technischen Konferenz der Landesmedienanstalten (TKLM) und vom Europabeauftragten der ALM, untersucht und bewertet die aktuelle Situation und Gesetzeslage, um im Ergebnis konkrete Handlungsoptionen zu formulieren. Die Untersuchung möchte damit den Entscheidungsträgern Argumentationsmaterial an die Hand geben, um im Rahmen einer künftigen Änderung der gesetzlichen Grundlagen auch in diesem, dem Verfassungsauftrag der Rundfunkfreiheit dienenden Wirtschaftsbereich, zu mehr Wettbewerb zu gelangen.
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Über den Autor
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