Die Verfassungsmäßigkeit der Erziehungsrente nach § 47 SGB VI
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Beschreibung
Die Erziehungsrente verstößt in ihrer aktuellen Form gegen Art. 6 Abs. 5 GG, da sie ihrer Unterhaltsersatzfunktion nur im eingeschränkten Maße - nämlich nicht im Falle nichtehelicher Kinder - nachkommt. Die durch die Nichtgewährung der Erziehungsrente entstehende finanzielle Benachteiligung nichtehelicher Familien gegenüber ehelichen Familien lässt sich mit dem kollidierenden Verfassungsrecht des Ehegrundrechts rechtfertigen. Anders verhält es sich hinsichtlich der verfassungsrechtlich geschützten Güter nichtehelicher Kinder. Die nacheheliche Solidarität kann alleine im Elternverhältnis herangezogen werden, nicht aber im Eltern-Kind-Verhältnis. Der Unterhaltsanspruch der Kinder basiert ausschließlich auf der elterlichen Verantwortung und nicht auf dem Bestehen einer Ehe. Auch § 47 SGB VI muss daher als Ausdruck der Elternverantwortung angesehen werden. Zur Reformierung von § 47 SGB VI gibt diese Arbeit einen konkreten Ansatz, den Tatbestand auf nichteheliche Kinder auszuweiten. von Pfeifenbring, Sandra
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Über den Autor
- hardcover
- 668 Seiten
- Erschienen 2003
- Springer
- Gebunden
- 1592 Seiten
- Erschienen 2018
- Nomos
- Gebunden
- 2960 Seiten
- Erschienen 2019
- C.H.Beck
- Gebunden
- 1389 Seiten
- Erschienen 2022
- Nomos
- paperback
- 240 Seiten
- Erschienen 2024
- Walhalla Fachverlag
- Kartoniert
- 496 Seiten
- Erschienen 2022
- Gieseking, E u. W
- Kartoniert
- 218 Seiten
- Erschienen 2016
- Nomos
- paperback
- 308 Seiten
- Erschienen 2025
- Lambertus
- Gebunden
- 1906 Seiten
- Erschienen 2017
- Nomos




