Ordnungswidrigkeitengesetz
Kurzinformation
Beschreibung
Das Ordnungswidrigkeitenrecht steht vor einem Grundproblem: Jahr für Jahr schafft der Gesetzgeber neue Bußtatbestände in weit verstreuten Fachgesetzen. Der Verwaltungsrechtler muss sich immer häufiger auf hochkomplexe, strafrechtlich motivierte Formulierungen einlassen. Der Strafrechtler, der sich gerade im Wirtschaftsstrafrecht mit hoch geahndeten Bußgeldtatbeständen auseinandersetzt, trifft auf eine ihm nicht vertraute Entscheidungs- und Zuständigkeitsstruktur im Verwaltungsrecht. Geschult werden die unterschiedlichen Argumentationssichtweisen selten. Der neue Handkommentar-OWiG setzt dem ein von vornherein auf Verständlichkeit und Argumentationstiefe ausgerichtetes Konzept entgegen. Zu einem hoch attraktiven Preis finden die unterschiedlichen Sichtweisen der Verfahrensbeteiligten Gehör: Strafrechtler erhalten präzise Hinweise zur verwaltungsrechtlichen Vorgehensweise und zu Besonderheiten im OWiG, insbesondere bei Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln. Zahlreiche Hinweise zur zuständigen Verwaltungsbehörde, zur gerichtlichen Durchsetzbarkeit und Beweisführung, Formulierungshilfen (z.B. Einspruch) und Tenorierungen ergänzen die Darstellung. Parallelen und Argumente aus dem Straf- wie Strafprozessrecht erleichtern ihm den Zugang. Verwaltungsrechtlern in Behörde, Anwaltschaft oder Gericht werden komprimiert die anwendungsrelevanten strafrechtlichen Voraussetzungen der jeweiligen Norm vermittelt. Praxis wie Ausbildung profitieren von Übersichten und Schemata zu den Rechtsfolgen einer Ordnungswidrigkeit (Rechtsfolgen nach dem OWiG und weitere Folgen wie z.B. Registereinträge) und den Verjährungsvorschriften. Besonders hilfreich: die zahlreichen Gebühren- und Kostenhinweise! Bei den einzelfallbezogenen Anwendungsfragen im Besonderen Verwaltungsrecht spielt der HK-OWiG seine Stärken aus. Praxisrelevante Probleme, wie z.B. die Anwendung der Verfallsvorschriften zur Abschöpfung von Transporterlösen im Straßenverkehrsrecht, werden durchgängig berücksichtigt. Herausgeber und Autoren sind Spezialisten aus dem Straf- und Verwaltungsrecht, die die notwendige "Vernetzung" des Ordnungswidrigkeitenrechts widerspiegeln. Sie geben auch in puncto wissenschaftlicher Durchdringung neue Impulse und verhelfen im Behörden-,Beratungs- und Gerichtsalltag zu verständlichen Argumenten.
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