Personenschäden durch fehlerhafte Produkte
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Beschreibung
Gegenwärtig fängt das Sozialversicherungssystem die Kosten produktverursachter Gesundheitsschäden in großem Umfang auf, obwohl dafür eine zivilrechtliche Haftung des Herstellers vorgesehen ist. Findet ein Regress gem. § 116 SGB X statt, erfordert die Abwicklung im Schnittbereich von Zivilrecht und Sozialrecht, die besonderen Zielsetzungen beider Rechtsgebiete sensibel aufeinander abzustimmen. Vor diesem Hintergrund entwickelt die Autorin ein rechtlich und ökonomisch praktikables Modell, das die verursachergerechte Anlastung der anfallenden Kosten gewährleisten soll. Wichtige Anregungen liefern dabei die jüngst eingeführten Rückgriffsregelungen zu Gunsten des englischen National Health Service, der in seiner Funktion mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar ist. Die Analyse der gegenwärtigen Regresspraxis und der Vorschlag der Autorin, eine zentrale Regressstelle einzurichten, ist für Sozialversicherungsträger, Haftpflichtversicherer und deren Aufsichtsbehörden gleichermaßen von Interesse. Sarah Bünstorf war als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung (Prof. Dr. G. Wagner, LL.M) an der Universität Bonn tätig und sammelte im Referendariat Erfahrungen bei einem großen deutschen Industriehaftpflichtversicherer.
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Über den Autor
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