
"Veräußerungsprivileg" und pauschales Betriebsausgabenabzugsverbot gem. § 8b KStG
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Beschreibung
Die im Grundkonzept des StSenkG noch enthaltene vollständige Freistellung der Veräußerungsgewinne nach § Sb Abs. 2 KStG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Die durch sie hervorgerufene Ungleichbehandlung i.S.d. Art. 3 Abs. I GG durch die Beeinträchtigung des Leistungsfähigkeitsprinzips innerhalb des Körperschaftsteuersystems ist gerechtfertigt. Dabei bleibt festzuhalten, dass der Gesetzgeber ebenfalls an den insbesondere von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Grundsatz der Folgerichtigkeit bzw. Systemkonsequenz gebunden ist. Insoweit sind diese Prinzipien bei der Besteuerung der an der Veräußerung beteiligten Rechtsträger in einen sachgerechten Ausgleich zu bringen.
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