
Rechnungsabgrenzung in Bilanztheorie und Bilanzrecht
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Beschreibung
Die Diskussion darüber, "wem warum welche Informationen" durch die handeisrechtliche Rechnungslegung zu vermitteln sind, ist vielfältig. Die vorliegende Arbeit stellt einen Versuch dar, unter besonderer Berücksichtigung der Rechnungsabgrenzungsposten einen Beitrag zur Lösung dieser Fragestellung zu liefern. Sie befaßt sich mit der Herleitung eines Sollkonzeptes zur Berücksichtigung von Sachverhalten der Rechnungsabgrenzung; danach erfolgt eine kritische Würdigung des geltenden Rechts sowie internationaler Rechnungslegungsvorschriften unter Berücksichtigung der hergeleiteten Kriterien. Keine der untersuchten Bilanztheorien ist dazu geeignet, den Ausgangspunkt für die Untersuchung der Rechnungsabgrenzungsposten darzustellen. Deshalb erfolgt eine Weiterentwicklung der sog. Einzelveräußerungsstatik zur Einzelvollstreckungsstatik, um an den Zwecken des Jahresabschlusses orientierte Kriterien zur Bilanzierung und Bewertung zu entwickeln. Das Kriterium für die Aktivseite der Bilanz besteht in der Einzelvollstreckbarkeit; für die Passivseite der Bilanz gilt in analoger Anwendung: Belastungen des Vermögens, aufgrund derer sich ein Gläubiger im Wege der Einzelzwangsvollstreckung befriedigen könnte und derer sich der Bilanzierende nicht entziehen kann, sind zu passivieren. Für die Sachverhalte der Rechnungsabgrenzungsposten ergibt sich daraus, daß antizipative Rechnungsabgrenzungsposten sowie transitorische Rechnungsabgrenzungsposten i.e.S. bilanzierungspflichtige Forderungen und Verbindlichkeiten darstellen. Ein Vorschlag zum Aufbau der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung im einzelvollstreckungsstatischen Sinne beinhaltet eine Zweispaltenbilanz, gegliedert nach den Kriterien Information und Schuldendeckung sowie eine entsprechende zweistufige Gewinnermittlung. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Internationalisierung ist zu überdenken, inwieweit das deutsche Rechnungslegungsrecht mit internationalen Anspruchshaltungen kompatibel ist. Zur Übernahme der internationalen Regelungen auf nationaler Ebene bedarf es u.a. eines grundlegenden Konzeptes, welches im hier vorgestellten Konzept der Einzelvollstreckungsstatik bestehen könnte - ggfs. - ergänzt um entscheidungsnützliche Erläuterungen. Durch eine schrittweise Abstufung etwa in Informationsvermögen (= EinzeIvollstreckungsvermögen zuzüglich Informationen über Geschäftswert u.a.), Schuldendeckungspotential (= Einzelvollstreckungsvermögen) und "realisiertes" Schuldendeckungspotential wird sowohl nationalen Gegebenheiten als auch internationalen Forderungen entsprochen.
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Über den Autor
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