Mindestlohngesetz
Kurzinformation
Beschreibung
Alle zwei Jahre entscheidet die Mindestlohnkommission über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns. Nun wird er in zwei Stufen erhöht: Ab Januar 2019 auf 9,19 Euro pro Stunde, ab Januar 2020 auf 9,35 Euro. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es außerdem etlicheBranchen-Mindestlöhne. Diese sind in einem eigenen Abschnitt umfassend dargestellt. Die neueste Rechtsprechung zum allgemeinen Mindestlohn und zu den Branchen-Mindestlöhnen ist einbezogen.Die Kernthemen der Neuauflage:• Für wen gilt der Mindestlohn, gibt es immer noch Ausnahmen?• Können Zuschläge, Zulagen und Prämien angerechnet werden?• Können Arbeitnehmer auf den Mindestlohn verzichten?• Was gilt bei Ausschluss- und Verfallfristen?• Wie wird der Mindestlohn kontrolliert und durchgesetzt?Autor:Thomas Lakies, Richter am Arbeitsgericht, Berlin. Autor und Mitautor bedeutender Kommentare und Handbücher von Lakies, Thomas
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