Handbuch zur Künstlersozialversicherung
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Beschreibung
Die Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) kann für Unternehmen öfter und schneller greifen, als sich der Betroffene dies bewusst macht. Insbesondere die zunehmende Digitalisierung von Inhalten und die Selbstverständlichkeit von Webpräsenzen führen zu einer erheblichen Unsicherheit. Die Folgen einer Fehleinschätzung können erheblich sein. Wichtig ist es, dass Unternehmen folgende Fragen klären: - Ist mein Unternehmen abgabepflichtig (= Verwerter)? - Ggf. welche Pflichten treffen mich dadurch? - Wie läuft das Verwaltungsverfahren ab? - Welche Kosten kommen auf mein Unternehmen zu? Diese Fragen sollen im Fokus dieses Werks stehen und den anwaltlichen Berater oder eine Rechtsabteilung bei ihrer Tätigkeit gegenüber dem Unternehmen unterstützen! Aus dem Inhalt: - Der Künstler- und Publizistenbegriff mit besonderem Blick auf die Berufe in den neuen Medien (Webdesigner etc.), - Abgabepflichtige, der Unternehmerbegriff des KSVG mit umfangreicher Kasuistik, "Typische Verwerter", - Werbung für Dritte, Werbung für das eigene Unternehmen, insbesondere Werbung im Internet, - Bemessungsgrundlage, Abgabepflichtige Entgelte, - Überblick über das Verwaltungsverfahren, - Betriebsprüfungsverfahren, - Konsequenzen für die Beratungspraxis, - umfangreiches Stichwortverzeichnis. Diese Auflage berücksichtigt die Rechtsprechung bis Januar 2019. von Müller, Henning
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Über den Autor
Prof. Dr. Henning Müller ist Direktor des Sozialgerichts Darmstadt und war Präsidialrichter der hessischen Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit für IT und Organisation zuständig. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in den Bereichen eJustice, elektronischer Rechtsverkehr, SGB V und KSVG. Er ist Mitherausgaber u.a. des beckOGK-SGG, des jurisPK-ERV und der Zeitschrift "Recht Digital". Im Nebenamt ist Herr Dr. Müller Lehrbeauftragter für Gesundheitsrecht und für Mediation an der Philipps-Universität Marburg, sowie Honorarprofessor der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen im Fachbereich Soziale Arbeit. Er ist regelmäßiger Referent, unter anderem bei der Deutschen Richterakademie, der Deutschen Anwaltsakademie, des Deutschen Anwaltsinstituts und mehrerer Justizakademien der Länder und Prüfer in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung. Prof. Dr. Henning Müller betreibt einen Blog zum Elektronischen Rechtsverkehr unter www.ervjustiz.de.
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