Dividendenausschüttung in der börsennotierten AG
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Beschreibung
Die Dividende wird in § 174 Abs. 2 Nr. 2 AktG als auszuschüttender Betrag bezeichnet. Sie wird vom Vorstand einer Aktiengesellschaft vorgeschlagen und von der Hauptversammlung beschlossen. Der entsprechende Beschluss wird in aller Regel vom Notar beurkundet. Üblicherweise erfolgt die Auszahlung der Dividende am Tag nach der Hauptversammlung. Nicht selten fragt es sich aber, ob zu diesem frühen Zeitpunkt ein entsprechender Anspruch der Aktionäre auch entstanden ist. Mit dieser und weiteren damit zusammenhängenden Fragen beschäftigt sich die Arbeit: Sie stellt mögliche Konstellationen dar, in denen eine Verletzung des aktienrechtlichen Kapitalerhaltungsgrundsatzes nicht ausgeschlossen ist. von Krauß, Oliver
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Über den Autor
Oliver Krauß studierte Rechtswissenschaften und promovierte an der Universität Freiburg im Breisgau.
- Gebunden
- 2460 Seiten
- Erschienen 2022
- Verlag Dr. Otto Schmidt
- Kartoniert
- 444 Seiten
- Erschienen 2022
- Nomos
- Kartoniert
- 377 Seiten
- Erschienen 2020
- NWB Verlag
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- C.H. Beck
- Gebunden
- 320 Seiten
- Erschienen 2008
- C.H.Beck
- paperback -
- Erschienen 1994
- IDW Verlag
- Gebunden
- 2679 Seiten
- Erschienen 2022
- C.H.Beck
- hardcover
- 936 Seiten
- Erschienen 2010
- C.H.Beck




