
Stärkung des Informationsanspruchs durch das arca-nigra-Verfahren
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Beschreibung
Im Zivilprozess spielen Informationsansprüche eine wichtige Rolle. Dennoch besteht für die Richtigkeit der Informationsgabe bisher keine Kontrollmöglichkeit. Nur die eidesstattliche Versicherung hält den Schuldner zur hinreichenden Informationsgabe an. Um eine wirkliche Kontrolle der Informationsgabe zu ermöglichen, bedarf es überschießender Informationen. Im Rahmen des vorgestellten arca-nigra-Verfahrens, einem speziellen in-camera-Verfahren, kann das Gericht sich diese Informationen beschaffen. Ermächtigungsgrundlage sind die §§ 142, 144 ZPO n.F. Der so geschaffene Kontrollmechanismus kann für eine Steigerung des Geheimnisschutzes genutzt werden. Hierfür ist eine Anspruchsreduktion nötig: Das «Minus» im Anspruchsinhalt wird durch das «Plus» in der Kontrolle kompensiert von Rausch, Mathias
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Über den Autor
Der Autor: Mathias Rausch, geboren 1973 in Hanau, studierte von 2003 bis 2007 Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Im Anschluss absolvierte er dort den Weiterbildungsstudiengang »Wirtschaftsjurist« und erstellte diese Arbeit neben einer Tätigkeit im Institut für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht.
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