
Zur Dogmatik der Binnengliederung von Deliktsgruppen.
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Beschreibung
Eine seit Jahrzehnten existierende Diskussion in Wissenschaft und Praxis dreht sich um die Frage, wie der Gesetzgeber die einzelnen Deliktsgruppen auszugestalten hat, also darum, ob und wie er die Grunddelikte durch weitere, auf ebendiese aufbauende Normen zu ergänzen hat. Die bislang vornehmlich auf die einzelnen Gesetzestechniken fokussierte Debatte hat hierbei immer dann neuen Schwung bekommen, wenn in Gesetzgebungsvorhaben eine verstärkte Hinwendung zu den unbenannten besonders schweren Fällen und/oder zur Regelbeispielsmethode als die »in der modernen Strafgesetzgebung bevorzugte Technik« erfolgte und die klassische Regelungsform des Qualifikationstatbestandes zurückgedrängt wurde bzw. werden sollte. Die Untersuchung zeigt auf, dass weder das Ob der Deliktsgruppenauffächerung noch das Wie der Ausgestaltung dem freien Belieben des Gesetzgebers unterliegt. Einer der wesentlichen Ansatzpunkte liegt hierbei in den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Weite von Strafrahmen. von Mädler, Jan
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Über den Autor
Jan Mädler absolvierte zunächst eine Ausbildung zum Diplom-Verwaltungswirt (FH) an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung in Meißen. Im Anschluss studierte er Rechtswissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und an der Universität Leipzig. Im Jahr 2010 legte er die Erste Juristische Prüfung ab. Nach einer Tätigkeit als Juristischer Mitarbeiter in Kanzleien in Leipzig absolvierte er zwischen 2013 und 2015 das Referendariat am Oberlandesgericht Dresden. Anschließend war er zunächst als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Kanzlei in Berlin (2015-2016), danach als Staatsanwalt in Dresden tätig. Seit 2018 arbeitet Jan Mädler als Rechtsanwalt in Leipzig.
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