
Die Strafbarkeit von Zwangsverheiratungen nach dem StGB und dem VStGB.
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Beschreibung
Zwangsheirat ist nach § 237 StGB strafbar. Dabei handelt es sich häufig um grenzüberschreitende Sachverhalte, sodass sich Fragen nach der Reichweite des deutschen Strafrechts (§§ 3 ff. StGB), insbesondere nach dem Erfordernis der Strafbarkeit der Zwangsheirat im Tatortstaat (lex loci), stellen. Friederike Seesko untersucht neben den Voraussetzungen des § 237 StGB, welche völker- und verfassungsrechtlichen Vorgaben für das Strafanwendungsrecht zu beachten sind. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die Strafbarkeit am Tatort notwendige Voraussetzung für die Verfolgbarkeit ist, es auf die Verfolgungspraxis jedoch nicht ankommt. Die Strafbarstellung von Zwangsheirat steige international an, sodass die Strafverfolgung trotz des restriktiven Verständnisses von der lex loci zunehmend gelingen könne. Exkursorisch werden Fälle sog. Zwangsverheiratungen im makrokriminellen Kontext beleuchtet. Hier wird das Rechtsgut der Eheschließungsfreiheit als Abgrenzungskriterium in das Zentrum der Betrachtung gestellt. von Seesko, Friederike
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Über den Autor
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- 1361 Seiten
- Otto Schmidt/De Gruyter
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