Wenn das Volk (mit)entscheidet ... Wechselbeziehungen und Konfliktlinien zwischen direkter und indirekter Demokratie als Herausforderung für die Rechtsordnung
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Beschreibung
»Die Emanzipation der Laien, das ist die Demokratie«, hat Thomas Mann das Wesen demokratischer Selbstbestimmung einmal gekennzeichnet. Ohne jede Form von Repräsentation kommt dieses Herrschaftsprinzip in einem modernen Flächenstaat nicht aus. Demokratie als kollektive Selbstbestimmung des Volkes steht in der Folge vor der ständigen Herausforderung, das adäquate Verhältnis zwischen notwendiger arbeitsteiliger Repräsentation und möglicher Partizipation zu finden. Die Orientierungsleitplanken dieses Suchprozesses sind - spätestens nach den Auseinandersetzungen um das Projekt »Stuttgart 21« - verstärkt in der Diskussion begriffen. Der Ruf nach »Mitwirkung mit mehr Wirkung« erschallt immer lauter. De constitutione lata haben die Landesverfassungen und Gemeindeordnungen bewusst ein Spannungsverhältnis zwischen direkter und indirekter Demokratie angelegt. Sie haben den jeweiligen Repräsentativorganen mit Volks- und Bürgerentscheiden Kontrastinstrumente gegenübergestellt, die als komplementäres Korrektiv wirksam werden sollen. Aus ihrem konkurrierenden Nebeneinander erwächst eine Fülle von Rechtsfragen. Sie reichen von der Zulässigkeit finanzwirksamer Volks- bzw. Bürgerentscheide, über die Erledigung, Sperr- und Bindungswirkung von Volks- und Bürgerentscheiden bis hin zum Rechtsschutz. Diese Wechselbeziehungen zwischen direkter und indirekter Demokratie stellt das Werk entlang dem Ablaufpfad plebiszitärer Mitwirkungsinstrumente dar und entwickelt Lösungsinstrumente für eine Synergien entfaltende Koexistenz beider demokratischen Willensbildungsinstrumente. von Martini, Mario
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Über den Autor
Prof. Dr. Mario Martini ist seit 2010 Inhaber eines Lehrstuhls für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht an der DHV Speyer. Zuvor hatte er eine Professur für Staats- und Verwaltungsrecht an der LMU München inne. Er habilitierte sich im Jahr 2006 an der Bucerius Law School mit einer Arbeit zu dem Thema: "Der Markt als Instrument hoheitlicher Verteilungslenkung". Seine an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz abgeschlossene Promotion wendete sich einem umweltrechtlichen Thema zu. Sie trägt den Titel: "Integrierte Regelungsansätze im Immissionsschutzrecht". Mario Martini beschäftigt sich in seinem wissenschaftlichen Wirken mit innovativen und aktuellen Themen der Zeit. In jüngerer Zeit hat er sich in seinen Veröffentlichungen beispielsweise mit dem "Zensus als Problem interkommunaler Gleichbehandlung" (2011), der "Netzneutralität zwischen kommunikativer Chancengleichheit und Infrastruktureffizienz" (2011), "Kommunalen Stiftungen" (2011) und den "Grenzen einer Kommerzialisierung der hoheitlichen Verteilungslenkung" (2011) auseinandergesetzt.
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- Erschienen 2014
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