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Die Ausdehnung der eigenen Sachentscheidung in der strafrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgericht
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Beschreibung
Die eigene Sachentscheidung des Revisionsgerichts in Strafsachen ist nach dem Wortlaut des Gesetzes auf wenige Ausnahmefälle beschränkt. Dies hindert den BGH jedoch nicht, mit Hilfe einer analogen Anwendung des § 354 I StPO auch über die dort geregelten Ausnahmefälle hinaus in der Sache zu entscheiden. Doch welche Kriterien legt der BGH seiner Rechtsprechungspraxis zugrunde, und wie rechtfertigt er diese? Definiert er selbst die Grenzen seiner eigenen Sachentscheidungen? Wie weit liegen Gesetz und Rechtswirklichkeit auseinander? Fragen, die nur durch eine umfassende empirische Untersuchung beantwortet werden können. Der Autor hat sämtliche mit einer Begründung versehenen veröffentlichten und unveröffentlichten Entscheidungen des BGH in Strafsachen von 1992 bis 1999 ausgewertet. Die Zahl der ausgewerteten Entscheidungen liegt bei insgesamt 7170. Überraschend viele, nämlich insgesamt 1697 dieser Entscheidungen, enthielten eigene Sachentscheidungen im Sinne des § 354 I StPO. Auf der Grundlage dieses umfangreichen Datenmaterials untersucht der Autor, welches Spektrum eigener Sachentscheidungsmöglichkeiten der BGH sich eröffnet hat. Die Entscheidungsinhalte werden anhand von Fallgruppen dargestellt und analysiert. Dabei ergibt sich, dass die Schuldspruchberichtigung den in der Praxis wichtigsten Anwendungsfall eigener Sachentscheidung darstellt. Im Bereich des Rechtsfolgenausspruchs zeigt sich, dass der BGH sowohl Einzel- als auch Gesamtstrafen selbst festsetzt und bisweilen sogar ganz offen eigene Strafzumessung betreibt. Auch Einstellungen und Beschränkungen des Verfahrens setzt er teilweise gezielt ein, um eine Zurückverweisung des rechtsfehlerhaften Urteils zu vermeiden. Im Anschluss an die Bewertung der Untersuchungsergebnisse kommentiert der Autor aktuelle Vorschläge für eine Reform des Rechtsmittelrechts und entwirft schließlich ein eigenes Lösungsmodell zur gesetzlichen Erweiterung der Sachentscheidungskompetenz des Revisionsgerichts in Strafsachen.
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Über den Autor
- hardcover
- 419 Seiten
- Erschienen 2008
- Heymanns, Carl
- hardcover
- 434 Seiten
- Erschienen 2008
- Heymanns, Carl
- hardcover
- 452 Seiten
- Heymanns, Carl
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- 432 Seiten
- Erschienen 2008
- Heymanns, Carl
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- 415 Seiten
- Erschienen 2007
- Heymanns, Carl
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- 308 Seiten
- Erschienen 1997
- De Gruyter
- hardcover
- 448 Seiten
- Erschienen 1999
- De Gruyter
- hardcover
- 449 Seiten
- Erschienen 1999
- De Gruyter
- hardcover
- 390 Seiten
- Erschienen 2000
- Walter de Gruyter
- hardcover
- 478 Seiten
- Erschienen 2000
- Walter de Gruyter
- Kartoniert
- 375 Seiten
- Erschienen 2012
- Nomos
- hardcover
- 656 Seiten
- Erschienen 2008
- Heymanns, Carl
- Kartoniert
- 426 Seiten
- Erschienen 2011
- Suhrkamp Verlag
- hardcover
- 587 Seiten
- Heymanns, Carl
- hardcover
- 507 Seiten
- Erschienen 2003
- De Gruyter
- hardcover
- 477 Seiten
- Erschienen 1998
- De Gruyter
- Kartoniert -
- Erschienen 2020
- W. Kohlhammer GmbH
- hardcover
- 477 Seiten
- Erschienen 1998
- De Gruyter
- Kartoniert
- 162 Seiten
- Erschienen 2019
- C.H.Beck
- hardcover -
- Erschienen 1999
- München : Beck,