Der Kündigungsschutz außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes.
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Beschreibung
Durch die zwischenzeitliche Anhebung des Schwellenwertes des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG im Jahre 1996 sowie durch zwei Entscheidungen des BVerfG im Jahre 1998 hat die Problematik eines aus verfassungsrechtlichen Gründen gebotenen abgeschwächten arbeitsrechtlichen Bestandsschutzes im sogenannten kündigungsschutzfreien Raum zunehmende dogmatische und praktische Aktualität gewonnen. Im Mittelpunkt der Diskussion steht neben den wichtigen Fragen nach der Auslegung des Betriebsbegriffes in § 23 KSchG und den Anforderungen an eine abgeschwächte Mißbrauchskontrolle im Rahmen von Beendigungs- und Änderungskündigungen die Problematik der Darlegungs- und Beweislast im Prozeß. Bei der Kündigung außerhalb des KSchG gelten zunächst wie für jedes Rechtsgeschäft formale, keinerlei Bestandsschutz vermittelnde Schranken. Die Vorschriften zum Sonderkündigungsschutz sowie ein grundrechtsgeleitetes Verständnis der zivilrechtlichen Generalklauseln garantieren aber auch außerhalb des KSchG einen »echten« Kündigungsschutz. Der abgeschwächte allgemeine Bestandsschutz darf indes nicht zur Bindung der Arbeitgeberkündigung an einen Sachgrund führen; allein zulässig ist eine Mißbrauchskontrolle positiv zu Tage tretender Kündigungsmotive. Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Beendigungskündigung, sondern ebenso für die einseitige Vertragsinhaltsänderung. Als zusätzlicher Rechtsbehelf neben Änderungskündigung und vertraglichem Widerrufsvorbehalt kann eine Teilkündigung einzelner Vertragsklauseln zugelassen werden. Jedenfalls ist das eklatante Schutzdefizit der Arbeitnehmer außerhalb des KSchG aber durch eine analoge Anwendung des § 2 KSchG auszugleichen. Die Beweislastverteilung beim Kündigungsschutz außerhalb des KSchG muß grundrechtliche Wertungen berücksichtigen. Dies zwingt zwar nicht zu einer Beweislastumkehr, aber zu Beweiserleichterungen. von Urban, Sandra
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Über den Autor
- Kartoniert
- 269 Seiten
- Erschienen 2017
- Duncker & Humblot
- Gebunden
- 2388 Seiten
- Erschienen 2020
- C.H.Beck
- Gebunden
- 830 Seiten
- Erschienen 2022
- Otto Schmidt/De Gruyter
- paperback
- 1121 Seiten
- Erschienen 2024
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- ZAP-Verlag für die Rechts- ...
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- 561 Seiten
- Erschienen 2022
- Verlag Dr. Otto Schmidt
- Gebunden
- 1592 Seiten
- Erschienen 2018
- Nomos
- paperback
- 407 Seiten
- Erschienen 2025
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- Gebunden
- 688 Seiten
- Erschienen 2016
- C.H.Beck
- paperback
- 277 Seiten
- Erschienen 2010
- Erich Schmidt Verlag
- Klappenbroschur
- 171 Seiten
- Erschienen 2023
- Hogrefe Verlag
- Gebunden
- 769 Seiten
- Erschienen 2019
- C.H.Beck




