Die Antragsbefugnis bei der Normenkontrolle von Bebauungsplänen nach dem 6. VWGOÄndG
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Beschreibung
Nach § 47 Abs. 2 VwGO n.F. hängt nunmehr auch die Antragsbefugnis für das Normenkontrollverfahren von der Geltendmachung einer Rechtsverletzung ab. Der Gesetzgeber wollte hierdurch gerade bei der Normenkontrolle von Bebauungsplänen die Zulässigkeitsvoraussetzungen verschärfen. Die herrschende Meinung "unterläuft" jedoch diese Absicht, indem sie § 1 Abs. 6 BauGB ein Recht auf gerechte Abwägung der abwägungserheblichen Belange entnimmt. Peter Schütz tritt dieser Auffassung, nach der alles beim alten bleibt, entgegen. Er setzt sich mit der Rechtsfigur eines Rechts auf gerechte Abwägung auseinander und lehnt sie im Ergebnis ab. Das Recht, auf das ein Normenkontrollantrag gestützt werden kann, wird danach nicht durch die Abwägung begründet, sondern muß bereits in die Abwägung mitgebracht werden. Dies wird anhand praxisrelevanter Fallgruppen exemplifiziert. Abschließend nimmt er zu der Frage Stellung, ob das prinzipale Normenkontrollverfahren als subjektives Rechtsschutzverfahren fortzuentwickeln oder als objektives Beanstandungsverfahren zu (re)konstruieren ist.
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Über den Autor
- Kartoniert
- 292 Seiten
- Erschienen 2022
- Nomos
- hardcover
- 1764 Seiten
- Erschienen 2006
- C.H.Beck
- paperback
- 236 Seiten
- Erschienen 2017
- Vögel, E
- Gebunden
- 2202 Seiten
- Erschienen 2021
- C.H.Beck
- hardcover
- 2028 Seiten
- Erschienen 2014
- C.H.Beck
- Gebunden
- 1344 Seiten
- Erschienen 2020
- C.H.Beck
- Gebunden
- 1408 Seiten
- Erschienen 2020
- C.H.Beck
- Gebunden
- 829 Seiten
- Erschienen 2017
- De Gruyter
- hardcover
- 1712 Seiten
- Erschienen 2014
- Heymanns, Carl




