Die Antragsbefugnis bei der Normenkontrolle von Bebauungsplänen nach dem 6. VWGOÄndG
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Beschreibung
Nach § 47 Abs. 2 VwGO n.F. hängt nunmehr auch die Antragsbefugnis für das Normenkontrollverfahren von der Geltendmachung einer Rechtsverletzung ab. Der Gesetzgeber wollte hierdurch gerade bei der Normenkontrolle von Bebauungsplänen die Zulässigkeitsvoraussetzungen verschärfen. Die herrschende Meinung "unterläuft" jedoch diese Absicht, indem sie § 1 Abs. 6 BauGB ein Recht auf gerechte Abwägung der abwägungserheblichen Belange entnimmt. Peter Schütz tritt dieser Auffassung, nach der alles beim alten bleibt, entgegen. Er setzt sich mit der Rechtsfigur eines Rechts auf gerechte Abwägung auseinander und lehnt sie im Ergebnis ab. Das Recht, auf das ein Normenkontrollantrag gestützt werden kann, wird danach nicht durch die Abwägung begründet, sondern muß bereits in die Abwägung mitgebracht werden. Dies wird anhand praxisrelevanter Fallgruppen exemplifiziert. Abschließend nimmt er zu der Frage Stellung, ob das prinzipale Normenkontrollverfahren als subjektives Rechtsschutzverfahren fortzuentwickeln oder als objektives Beanstandungsverfahren zu (re)konstruieren ist.
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Über den Autor
- Hardcover -
- Erschienen 2005
- Rehm Verlag
- hardcover
- 1243 Seiten
- Erschienen 2014
- C.H.Beck
- Gebunden
- 1408 Seiten
- Erschienen 2020
- C.H.Beck
- Gebunden
- 1607 Seiten
- Erschienen 2022
- C.H.Beck
- Kartoniert
- 266 Seiten
- Erschienen 2020
- rehm
- hardcover
- 1877 Seiten
- Erschienen 2003
- C.H.Beck
- hardcover
- 2274 Seiten
- Erschienen 2023
- C.H.Beck
- paperback
- 213 Seiten
- Erschienen 2006
- Bange
- Gebunden
- 581 Seiten
- Erschienen 2021
- C.H.Beck
- hardcover
- 3374 Seiten
- Erschienen 2024
- C.H.Beck
- Kartoniert
- 232 Seiten
- Erschienen 2007
- xEMP
- Gebunden
- 787 Seiten
- Erschienen 2017
- Werner




