
Die Antragsbefugnis bei der Normenkontrolle von Bebauungsplänen nach dem 6. VWGOÄndG
Kurzinformation



inkl. MwSt. Versandinformationen
Artikel zZt. nicht lieferbar
Artikel zZt. nicht lieferbar

Beschreibung
Nach § 47 Abs. 2 VwGO n.F. hängt nunmehr auch die Antragsbefugnis für das Normenkontrollverfahren von der Geltendmachung einer Rechtsverletzung ab. Der Gesetzgeber wollte hierdurch gerade bei der Normenkontrolle von Bebauungsplänen die Zulässigkeitsvoraussetzungen verschärfen. Die herrschende Meinung "unterläuft" jedoch diese Absicht, indem sie § 1 Abs. 6 BauGB ein Recht auf gerechte Abwägung der abwägungserheblichen Belange entnimmt. Peter Schütz tritt dieser Auffassung, nach der alles beim alten bleibt, entgegen. Er setzt sich mit der Rechtsfigur eines Rechts auf gerechte Abwägung auseinander und lehnt sie im Ergebnis ab. Das Recht, auf das ein Normenkontrollantrag gestützt werden kann, wird danach nicht durch die Abwägung begründet, sondern muß bereits in die Abwägung mitgebracht werden. Dies wird anhand praxisrelevanter Fallgruppen exemplifiziert. Abschließend nimmt er zu der Frage Stellung, ob das prinzipale Normenkontrollverfahren als subjektives Rechtsschutzverfahren fortzuentwickeln oder als objektives Beanstandungsverfahren zu (re)konstruieren ist.
Produktdetails

So garantieren wir Dir zu jeder Zeit Premiumqualität.
Über den Autor
- Gebunden
- 1223 Seiten
- Erschienen 2018
- Nomos
- Gebunden
- 1025 Seiten
- Erschienen 2018
- Reguvis Fachmedien
- paperback
- 322 Seiten
- Erschienen 2007
- Werner
- Gebunden
- 1484 Seiten
- Erschienen 2013
- C.H.Beck
- Kartoniert
- 160 Seiten
- Erschienen 2018
- Jovis
- hardcover
- 739 Seiten
- Heymanns, C