LeafKlimaneutrales Unternehmen CoinFaire Preise PackageSchneller und kostenloser Versand ab 14,90 € Bestellwert
Insolvenzordnung (InsO) / Insolvenzrecht (InsR) 44. Ergänzungslieferung

Insolvenzordnung (InsO) / Insolvenzrecht (InsR) 44. Ergänzungslieferung

-

inkl. MwSt. Versandinformationen

Artikel zZt. nicht lieferbar

Artikel zZt. nicht lieferbar

Kurzinformation
Sprache:
Deutsch
ISBN:
3406785336
Verlag:
Seitenzahl:
-
Auflage:
-
Erschienen:
2022-05-01
Dieser Artikel steht derzeit nicht zur Verfügung!

Gebrauchte Bücher kaufen

Information
Das Buch befindet sich in einem sehr guten, unbenutzten Zustand.
Information
Das Buch befindet sich in einem sehr guten, gelesenen Zustand. Die Seiten und der Einband sind intakt. Buchrücken/Ecken/Kanten können leichte Gebrauchsspuren aufweisen.
Information
Das Buch befindet sich in einem guten, gelesenen Zustand. Die Seiten und der Einband sind intakt. Buchrücken/Ecken/Kanten können Knicke/Gebrauchsspuren aufweisen.
Information
Das Buch befindet sich in einem lesbaren Zustand. Die Seiten und der Einband sind intakt, jedoch weisen Buchrücken/Ecken/Kanten starke Knicke/Gebrauchsspuren auf. Zusatzmaterialien können fehlen.

Neues Buch oder eBook (pdf) kaufen

Information
Neuware - verlagsfrische aktuelle Buchausgabe.
Natural Handgeprüfte Gebrauchtware
Coins Schnelle Lieferung
Check Faire Preise

inkl. MwSt. Versandinformationen

Artikel zZt. nicht lieferbar

Artikel zZt. nicht lieferbar

Weitere Zahlungsmöglichkeiten  
Zahlungsarten

Beschreibung

Insolvenzordnung (InsO) / Insolvenzrecht (InsR) 44. Ergänzungslieferung

Zur ErgänzungslieferungDie vorliegende 44. Ergänzungslieferung bringt das Werk auf den Stand zur Jahreswende 2021/22. Änderungen waren in vielen Bereichen erforderlich, zudem wird die Kommentierung des StaRUG sukzessive aufgebaut und ergänzt.Aus der sehr umfangreichen Ergänzung seien hervorgehoben:Bei § 15a InsO wird durch Mönning die Verlängerung der Insolvenzantragsfrist in Fällen der Überschuldung näher erläutert. Zwar hat die Überschuldung nur relativ selten Relevanz bei der Antragstellung - deutlich weniger als 10 Prozent der Anträge werden mit Überschuldung begründet. Aber zum einen ist die Bedeutung für die Geschäftsleiterhaftung weiterhin spürbar und zum anderen sind es gerade die großen Unternehmen, die zuweilen den Antragsgrund der Überschuldung anführen. Ebenfalls aus der Feder von Mönning stammen Aktualisierungen zum Insolvenzantragsgrund an weiteren Stellen, auch bei § 18 InsO, der sich mit der in der Praxis zunehmend bedeutsamen Bestimmung über drohende Zahlungsunfähigkeit beschäftigt.Hübler bietet mit den §§ 17 ff. StaRUG eine Kommentierung des Planes, also eines der entscheidenden Instrumente der Restrukturierung, mitsamt den damit verknüpften Verfahrensregeln.Die Instrumente des Restrukturierungsverfahrens werden durch Utsch bei § 29 StaRUG im Einzelnen dargestellt. Bei § 31 StaRUG geht es um die wirksame Einleitung des Verfahrens durch Anzeige bei Gericht, aus Praktikersicht ebenfalls von herausragender Relevanz.Eine Erläuterung der gerichtlichen Zuständigkeit findet sich bei § 34 StaRUG.Römer listet hier explizit die als zuständig bestimmten Amtsgerichte auf, was dem Nutzer des Werkes das Leben erleichtert. Während der Rechtshängigkeit der Restrukturierungssache ruht zwar die Antragspflicht nach § 15a InsO; die Antragspflichtigen sind jedoch verpflichtet, dem Restrukturierungsgericht den Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit oder einer Überschuldung anzuzeigen. Einzelheiten dazu erläutert Curtze bei § 42 StaRUG. Von großer praktischer Bedeutung ist auch § 43 StaRUG über die Haftung der Organe. Er erfährt ebenfalls durch Curtze eine eingehende Erörterung.In dem von Dankert-Gellert profund erläuterten Teil geht es um die Bestellung eines Restrukturierungsbeauftragten. Während die Auswahl und Bestellung von Insolvenzverwaltern seit Jahrzehnten Gegenstand kontroverser Auseinandersetzungen ist, hat die entsprechende Debatte zum Restrukturierungsbeauftragten gerade erst begonnen. Zum Restrukturierungsbeauftragten ist nach § 74 StaRUG ein für den jeweiligen Einzelfall geeigneter, in Restrukturierungs- und Insolvenzsachen erfahrener Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt oder eine sonstige natürliche Person mit vergleichbarer Qualifikation zu bestellen. Steuerberater werden zuerst genannt, womöglich ein gesetzgeberischer Wink mit dem Zaunpfahl. Vorschläge sind vom Gericht zu berücksichtigen - die Formulierung ist bewusst stärker ausgefallen als das Pendant bei § 56 InsO. Ein Vorgespräch mit dem Schuldner schließt die Unabhängigkeit des Restrukturierungsbeauftragten nicht aus, meint Dankert/Gellert zu Recht (§ 74 Rn. 28). Anders als in § 56 InsO wird ein mögliches Vorgespräch zwischen Schuldner und Restrukturierungsbeauftragen in § 74 StaRUG allerdings nicht ausdrücklich erwähnt.Am Ende der Ergänzungslieferung erläutert Hillebrand noch die wiederum enorm relevante Norm des § 102 StaRUG. Hier werden insbesondere Steuerberatern weitreichende Hinweispflichten auferlegt, was entsprechende Haftungsrisiken eröffnet.Hillebrand wirft nicht ganz zu Unrecht die Frage auf, wie Steuerberater dafür vergütet würden. In der Vorschrift steckten für sie jedenfalls Risiken, aber auch Chancen. ZielgruppeFür Richterschaft, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Verwaltung ebenso wie für die Gläubiger- und Schuldnerseite, also insbesondere Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung, Gerichtsvollziehung, Banken, Versicherungen, Verbrauchervereine und Schuldnerberatung.

Produktdetails

Einband:
Blätter
Erschienen:
2022-05-01
Sprache:
Deutsch
EAN:
9783406785337
ISBN:
3406785336
Verlag:
Gewicht:
288 g
Auflage:
-
Verwandte Sachgebiete:
Alle gebrauchten Bücher werden von uns handgeprüft.
So garantieren wir Dir zu jeder Zeit Premiumqualität.

Über den Autor

-

Entdecke mehr vom Verlag


Neu
55,00 €