Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch Bd. 4: Drittes Buch. Handelsbücher §§ 238-342e HGB
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Beschreibung
Zum Werk Diesen in 5. Auflage neu konzipierten Großkommentar bearbeiten namhafte Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis. Der Kommentar ist nach den Büchern des HGB gegliedert. Wo es dem HGB noch an systematischer Geschlossenheit fehlt - das ist vor allem in den Bereichen des Bankrechts und des Transportrechts, teilweise aber auch z.B. im Recht des Produktvertriebs und der Personengesellschaften der Fall -, geht die Darstellung, den Bedürfnissen der Praxis folgend, inhaltlich über die Gesetzeslage hinaus und strebt umfassende Information an. Im Mittelpunkt der Kommentierung von Band 4 steht das Bilanzrecht des HGB. Hingewiesen wird auf abweichende Regelungen im Rahmen der IAS/IFRS. Als Herausgeber und Bandredakteur garantiert Prof. Dr. Dr. h.c. Werner F. Ebke, LL.M. für hohe fachliche Qualität. Vorteile auf einen Blick- bewährte Qualität- mit den zahlreichen Änderungen im Bilanzrecht- namhafte Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis Zur Neuauflage Die Neuauflage befasst sich mit dem in den §§ 238?342r HGB geregelten Bilanzrecht. Rechnungslegung, Jahresabschlussprüfung und Publizität sind einer steten, zum Teil rasanten Entwicklung unterworfen. Die Kommentierung hat hierbei die Entwicklungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zu berücksichtigen. Zur Verdeutlichung der Änderungsdichte seien die seit der Vorauflage erlassenen Gesetze aufgelistet:- Gesetz zur Umsetzung der RL (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten v. 12.5.2021- Fondsstandortgesetz v. 3.6.2021- Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz v. 3.6.2021- Gesetz zur Ergänzung und Änd. der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst v. 7.8.2021- Gesetz zur Umsetzung der DigitalisierungsRL v. 5.7.2021- Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz v. 10.8.2021.- Gesetz zur Umsetzung der RL (EU) 2021/2101 zur Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen v. 19.6.2023Aber nicht nur diese Änderungen gilt es zu berücksichtigen. Im Rahmen der nichtfinanziellen Erklärungen im Rahmen der Jahresberichte ist auf die Taxonomie-VO sowie die Offenlegungsverordnung hinzuweisen. Zielgruppe Für Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Unternehmen, Verbände, Wissenschaft und Bibliotheken.
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Über den Autor
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