Atypischer Einzelfall und allgemeines Gesetz
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Beschreibung
Gesetze sollen grundsätzlich allgemein gelten. Der Gesetzgeber muss deshalb eine Vielzahl verschiedener Fallkonstellationen berücksichtigen und kann seine Regelung nicht am konkreten Fall ausrichten. In atypischen Fällen kann ein Gesetz dadurch zu unbilligen Ergebnissen führen. Kommt es im Einzelfall zu einer solchen atypischen Härte, wirft das einerseits Fragen nach der Verfassungsmäßigkeit des jeweiligen Gesetzes auf - etwa mit Blick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz oder den Gleichheitssatz. Soweit das Gesetz aber verfassungsgemäß ist, stellt sich andererseits auch die Frage, ob ein unbilliges Ergebnis auf Rechtsanwendungsebene korrigiert werden kann. Insofern kommt zwar grundsätzlich eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im konkreten Fall in Betracht. Gerade in der gebundenen Verwaltung stößt dieses Vorgehen aber an dogmatische Grenzen. Eine Möglichkeit zur Kompensation atypischer Härten bietet schließlich der allgemeine Aufopferungsgedanke. von Weber, Max
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Über den Autor
- Kartoniert
- 531 Seiten
- Erschienen 2022
- C.H.Beck
- perfect -
- Erschienen 2002
- Fall-Fallag,
- Kartoniert
- 748 Seiten
- Erschienen 2021
- Springer
- Kartoniert
- 320 Seiten
- Erschienen 2022
- Fall-Fallag
- Kartoniert
- 510 Seiten
- Erschienen 2019
- Nomos
- Hardcover
- 288 Seiten
- -
- Kartoniert
- 402 Seiten
- Erschienen 2019
- Bund-Verlag
- Kartoniert
- 183 Seiten
- Erschienen 2022
- Nomos
- Klappenbroschur
- 664 Seiten
- Erschienen 2021
- De Gruyter




