
Verjährungshemmung durch Rechtsverfolgung
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Beschreibung
Eine Rechtsverfolgungsmaßnahme, welche die verfahrensrechtlichen Anforderungen nicht erfüllt, hemmt nach allgemeiner Auffassung die Verjährung auch dann, wenn sie "nur" unzulässig, nicht aber wenn sie unwirksam ist. Gegenwärtig bestimmt die verfahrensrechtliche Fehlerfolgenlehre, ob die materiell-rechtliche Wirkung des § 204 Abs. 1 BGB eintritt. Markus Philipp legt dar, dass diese Handhabung dem Sinn und Zweck der Norm, der nach einhelliger Auffassung in der Warnung des Schuldners besteht, nicht gerecht wird. Er befürwortet stattdessen einen schuldnerorientierten Beurteilungsmaßstab: Verjährungshemmung ist demnach zu bejahen, wenn die Auslegung der Rechtsverfolgungsmaßnahme analog §§ 133, 157 BGB erkennen lässt, dass der Gläubiger mit dieser sein Recht durchsetzen wollte, und wenn der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch konkret geltend gemacht wird (Individualisierung). von Philipp, Markus
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Über den Autor
- Gebunden
- 473 Seiten
- Erschienen 2012
- C.H.Beck
- paperback
- 353 Seiten
- Erschienen 2025
- Nomos
- Hardcover
- 180 Seiten
- Erschienen 2008
- Kirschbaum
- Gebunden
- 264 Seiten
- Erschienen 2020
- Erich Schmidt Verlag GmbH & Co
- hardcover
- 235 Seiten
- Erschienen 2006
- Erich Schmidt Verlag
- Kartoniert
- 340 Seiten
- Erschienen 2022
- Nomos
- paperback
- 218 Seiten
- Erschienen 2012
- Nomos
- Kartoniert
- 268 Seiten
- Erschienen 2018
- Nomos